Wenn sich Ihr Familienname oder auch Ihre Firmenbezeichnung verändert hat, dann werden Änderungen in den Kraftfahrzeug-Papieren erforderlich.
Falls Sie noch im Besitz der "alten" Fahrzeugpapiere, also Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, sind, müssen Sie diese gegen die seit 2005 gültigen Fahrzeug-Papiere Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II austauschen lassen.
Benötigte Dokumente
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Fahrzeugbrief
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Fahrzeugschein
beziehungsweise
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Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
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Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters
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Nachweis über die erfolgte Namensänderung
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Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
durch den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.
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Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug.
Finanzierte Fahrzeuge
In diesem Fall kann die Änderung der Fahrzeugpapiere nur in der Zulassungsstelle vorgenommen werden. Lesen Sie hierzu bitte auch die Informationen auf unserer Internetseite
Weiterführende Informationen
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht auch der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.
Die Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis ist bis auf weiteres ausgesetzt!
Gebühren
Sollten die neuen Papiere bereits vorliegen, beträgt die Gebühr 11,40 Euro für die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I. Es fallen Gebühren in Höhe von 20,10 Euro an, wenn Ihre Papiere gleichzeitig gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgetauscht werden müssen.
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II finanziert, so kommen noch 15,30 Euro für die Sicherungsverwahrung und Rücksendung dazu.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.
Rechtliche Voraussetzungen
Änderungen von Angaben zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter müssen der Zulassungsbehörde unverzüglich gemeldet werden, damit die Angaben in den Fahrzeugpapieren den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. (§ 15 der Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)