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Ab dem 16. Geburtstag besteht in Deutschland die Personalausweispflicht. Hier erfahren Sie, was Sie für die Beantragung wissen müssen. Sie können Ihren Personalausweis in jedem unserer Kundenzentren beantragen, egal in welchem Stadtbezirk Sie wohnen. Montags und mittwochs können Sie ohne Termin vorbeikommen. Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren. Beachten Sie bitte, dass Sie Ihren Ausweis dort abholen müssen, wo Sie ihn beantragt haben.

Dies Personalausweispflicht gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können Sie für Reisen einen Personalausweis oder Reisepass beantragen.

 

Benötigte Dokumente

  • Alter Personalausweis

    Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Aushändigung des neuen Ausweises ab.

  • Bisheriger Kinderreisepass

    Bei Kindern

  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

    Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen und Hinweise unter "Passfoto“.

  • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

    Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls wir einen Datenabgleich durchführen müssen. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, benötigen wir anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir eine Übersetzung durch einen*eine Dolmetscher*in oder Übersetzer*in. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen Sie im Original vorgelegen.

  • Ihr Reisepass

    Wenn Sie bisher keinen Personalausweis hatten oder Ihren Ausweis verloren haben.

  • Verlustanzeige

    Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben. Das Formular zur Verlustanzeige finden Sie im Bereich "Downloads und Infos".

  • Bescheinigung der Polizei

    Wenn Ihr Ausweis gestohlen wurde.

Passfotos digital

Zur Beantragung Ihres Personalausweises benötigen Sie ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto. 

Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr möglich, ausgedruckte Passbilder für Personalausweise und Reisepässe zu verwenden. Für die Fertigung von digitalen Passfotos steht im Kundenzentrum ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, an dem Sie biometrische Passfotos fertigen sowie Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift vorab erfassen können. Die Kosten betragen sechs Euro. Alternativ können Sie Lichtbilder bei einem der registrierten Fotodienstleister*innen erstellen lassen.

 

Informationen zum biometrischen E-Passbild Biometrische E-Passbilder vom Fotostudio in der Nähe

Gültigkeit

  • Für Personen ab 24 Jahren ist der Personalausweis zehn Jahre gültig
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig
  • Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate gültig

Wir können die Gültigkeit von Personalausweisen nicht verlängern. Sie müssen vor Ablauf einen neuen Personalausweis beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Zu Verzögerungen bei der Bundesdruckerei kann es beispielsweise vor der Reisezeit kommen. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Sollten Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, können wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Sie bekommen ihn sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Ist mein Personalausweis fertig?

Sie werden per E-Mail informiert, sobald ihr Ausweis zur Abholung bereitliegt. Geben Sie hierfür bei Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse an.  Hier können Sie alternativ abfragen, ob Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können:

Personalausweis fertig?

Weitere Informationen zur Abholung finden Sie unter "Abholung". 

Direktversand

Ab dem 1. Mai 2025 bieten wir Ihnen einen gebührenpflichtigen Direktversand Ihrer beantragten Ausweisdokumente an. Gegen die Gebühr von 15 Euro wird Ihnen das Ausweisdokument per Post an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes geschickt.

Weitere Informationen zum Direktversand erhalten Sie auf der folgenden Internetseite.

Direktversand für Ausweisdokumente

Besonderheiten für Kinder und Jugendliche

Je nach Alter gelten verschiedene Regelungen für Minderjährige.

Unter 16 Jahre

Wenn du unter 16 Jahre alt bist, kannst du deinen Ausweis nur in Begleitung eines*einer Erziehungsberechtigten Person beantragen und abholen. Du musst bei der Beantragung immer selbst dabei sein. Hier erfährst du mehr:

Ausweisdokumente – Besonderheiten bei Minderjährigen

Die Online-Ausweisfunktion kannst du erst ab 16 Jahren nutzen. Deshalb erhältst du keinen PIN-Brief und somit keine schriftliche Benachrichtigung, dass dein Ausweis fertig ist, wenn du ihn mehr als drei Monate vor deinem 16. Geburtstag beantragt hast. Nutze stattdessen die elektronische Abfrage.

Wenn du während der Gültigkeitsdauer deines Ausweises 16 Jahre alt wirst, kannst du ab diesem Zeitpunkt die Online-Ausweisfunktionen und die persönliche PIN einschalten lassen. Dazu kannst du ohne Termin in eins unserer Kundenzentren kommen. 

16 bis 18 Jahre

Ab dem 16. Lebensjahr kannst du deinen Personalausweis alleine beantragen. Dazu brauchst du ein anderes Ausweisdokument mit Foto, auf dem du eindeutig zu erkennen bist, beispielsweise einen Kinderreisepass, Kinderausweis oder Reisepass. Wenn du keinen entsprechenden Identitätsnachweis vorgelegen kannst, muss dich eine erziehungsberechtigte Person begleiten, die sich ausweisen kann.

Ab dem 16. Lebensjahr kannst du deinen neuen Personalausweis selbst abholen. Du kannst den Ausweis nach Erhalt des PIN-Briefes auch durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Weitere Informationen zur Abholung und Bevollmächtigung findest du unter "Abholung". 

 

Aufkleber für Menschen mit Sehbehinderungen

© Bundesdruckerei GmbH

Auf Wunsch bringen wir auf Ihrem Personalausweis kostenlos einen transparenten Aufkleber mit den Braille-Zeichen "ad" für "Ausweisdokument" an. Der Aufkleber erleichtert Menschen mit einer Sehbehinderung die Unterscheidung vom des Personalausweises von anderen Dokumenten. Sie erhalten den Aufkleber auf Wunsch mit Ihrem neuen Personalausweis. Sie können ihn aber auch zu jedem anderen Zeitpunkt aufbringen lassen.

Wohnsitz im Ausland

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland wohnen, wenden Sie sich in bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung, um einen neuen Personalausweis zu beantragen. Dort können sie alle Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern lassen oder als verloren melden. Bei Verlust oder Diebstahl können sie dort auch die elektronische Zusatzfunktion des Personalausweises deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt:  

Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Online-Ausweisfunktion: Aktivieren, sperren, PIN

Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Online-Ausweis-Funktion. Informationen finden Sie vorab auch hier:

Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern

Personen, die bei Antragstellung mindestens 16 Jahre alt sind, erhalten ihren Personalausweise  mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis. Sie können nicht wählen, ob die Funktion ein- oder ausgeschaltet sein soll.

Bei Personen, die bei der Antragstellung jünger als 16 Jahre sind, ist die Online-Funktion ausgeschaltet. Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche den elektronischen Identitätsnachweis einschalten lassen.

Sperren der Online-Ausweisfunktion und Aufhebung der Sperrung

Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die elektronische Identifikationsfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises jederzeit sperren lassen. Sie erreichen die Sperrhotline kostenfrei unter der 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer 0049 / 116 116 oder 0049 / 30 40 50 40 50. 

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie die Abschaltung der eID-Funktion veranlassen. Hierfür müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen oder bei der Sperrhotline anrufen.

Die Aufhebung der Sperrung können Sie in einem Kundenzentrum veranlassen. 

PIN ändern, Online-Ausweisfunktion einschalten oder entsperren

Sie können bei Bedarf die PIN ändern und jederzeit die eID-Funktion Ihres Personalausweises einschalten oder entsperren lassen. Kommen Sie dazu in eins unserer Kundenzentren und bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

Welche nachträglichen Dienstleistungen rund um den Personalausweis kostenpflichtig sind, entnehmen Sie bitte den Gebühren.

Vorsprache

Sie müssen Ihren Personalausweis persönlich vor Ort beantragen. Auch Minderjährige müssen selbst erscheinen. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre müssen beim Antrag und der Abholung von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Besonderheiten für Kinder und Jugendliche".

Den Antrag können Sie in jedem unserer Kundenzentrum stellen, unabhängig von Ihrem Wohnort in Köln. Montags und mittwochs können Sie ohne Termin vorbeikommen. Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Termin vereinbaren

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person damit zu beauftragen. Dieser Person müssen Sie eine Vollmacht ausstellen und sie muss sich vor Ort ausweisen können. Eine Vollmacht-Vorlage steht Ihnen unter "Downloads und Infos" zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren bisherigen Personalausweis mitzugeben.

Bei nachträglichen Änderungen der PIN oder Online-Ausweisfunktion müssen Sie persönlich vorsprechen und Ihren Personalausweis mitbringen.

Gebühren

Für die Beantragung des Personalausweises fallen diese Gebühren an:

  • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
  • 37 Euro für Personen ab 24 Jahre

Die Nutzung der Automaten zur Aufnahme des Passfotos und Erfassung der Fingerabdrücke und der Unterschrift kostet sechs Euro.

Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates legt der*die jeweilige Anbieter*in fest. 

Folgende Leistungen sind gebührenfrei:

  • Erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres
  • ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
  • Ändern der PIN, beispielsweise weil Sie Ihre  PIN vergessen haben
  • Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

Die Gebühr für eine Verlustanzeige beträgt 1,50 Euro.

Informationen zu unseren Zahlungsmitteln

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos