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Sie ziehen um nach Köln? Dann müssen Sie sich bei uns anmelden. Die Anmeldung können Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug mit vorheriger Terminvereinbarung in einem Kundenzentrum Ihrer Wahl vornehmen. 

Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei den Öffnungszeiten.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis

  • Reisepass

    falls vorhanden oder wenn Sie keinen Personalausweis besitzen. Auch im Reisepass wird der aktuelle Wohnort eingetragen.

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum

    Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Bei einer Anmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen

  • Anmeldeformular mit Unterschrift der oder des Meldepflichtigen

    Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder unter Downloads und Infos zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Anmeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Falle übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.

  • Meldepflicht für Kinder und Jugendliche - Einverständniserklärung

    Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Zuzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil, ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den Vordruck "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten" finden Sie im Downloadservice.

  • Bescheinigung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers über den Einzug

    In der Wohnungsgeber-Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. Ebenfalls kann eine formlose Mail des Vermieters an die Meldebehörde nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt werden. Eine Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in den Kundenzentren oder unter Downloads und Infos zum Herunterladen.

  • Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid

    anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie in Ihr Eigenheim einziehen. Es reicht aus, wenn Sie eine Kopie vorlegen.

  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen

    und verheiratet oder verpartnert sind, bringen Sie bitte Ihre Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit. Außerdem benötigen wir die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) Ihrer ebenfalls zuziehenden minderjährigen Kinder. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. Zudem ist es bei Zuzug aus dem Ausland nicht möglich, dass an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person vorspricht.

Wohnungsgeberbescheinigung

Laut Bundesmeldegesetz müssen Sie bei einer An- und Ummeldung eine Bescheinigung der Vermieterin oder des Vermieters vorlegen. Bei einer Abmeldung beziehungsweise einem Auszug ist dies nicht erforderlich.

In der Bescheinigung muss Ihre Wohnungsgeberin oder Ihr Wohnungsgeber Ihnen den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir nicht anerkennen.

Aus der Bescheinigung muss auch die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung hervorgehen.

Wohnungsgeberbescheinigung

Demnächst können Vermieterinnen und Vermieter den Einzug der Meldebehörde auch elektronisch bestätigen. An den hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen arbeiten wir derzeit.

Bis wann und wo muss ich mich anmelden?

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden. Das Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbescheinigung darf bei der Anmeldung nicht in der Zukunft liegen! 

Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei den Öffnungszeiten.

 

 

Unsere Kundenzentren
Woran Sie bei einem Umzug noch denken sollten Informationen zum Bundesmeldegesetz (BMG)

Hinweise zum Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz

Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, wird die Wohnung, die vorwiegend benutzt wird, Ihre Hauptwohnung. 

Die vorwiegende Benutzung wird nach der Einzelbetrachtung vorrangig nach Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten bemessen. Nur wenn diese nicht zweifelsfrei ermittelt werden können, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen maßgeblich. Sofern Sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft und nicht dauernd getrennt leben, ist die Hauptwohnung regelmäßig die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Familie oder Ihrer Lebenspartnerin beziehungsweise Ihres Lebenspartners. 

Die Meldebehörde prüft die von Ihnen abgegebene Erklärung und stellt die Hauptwohnung aufgrund nachprüfbarer Tatbestandsmerkmale fest.

Erklärung zum Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz

Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe

Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer Meldedaten.

Widerspruchsrecht gegen Weitergabe von Meldedaten

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich und muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei den Öffnungszeiten. Sie kann frühestens ab dem Einzugstag erfolgen, der in der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt wird. Das Einzugsdatum darf bei der Anmeldung nicht in der Zukunft liegen.

Bei Zuzug innerhalb Deutschlands kann die Vorsprache auch durch eine bevollmächtige Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Die Vollmacht können Sie unter Downloads und Infos herunterladen. Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, kann an Ihrer Stelle keine bevollmächtigte Person vorsprechen.

Leider dürfen Sie aus rechtlichen Gründen das Anmeldeformular nicht auf dem Postweg übersenden.

Terminvereinbarung online

Gebühren

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos