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Wenn Sie eine Wohnung in Köln bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von vierzehn Tagen bei der Meldebehörde anzumelden. Es besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung zum Nebenwohnsitz vorzunehmen. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Für Ausländer*innen: Nationalpass

  • Bei einer Anmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen

  • Anmeldeformular

    Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder unter "Downloads und Infos" zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Anmeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Fall übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.

  • Erklärung zum Nebenwohnsitz

    Das Formular können Sie unter "Downloads und Infos" herunterladen. Wenn Sie in Köln bereits mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind, wird dieses Formular nicht benötigt.

  • Bescheinigung des*der Wohnungsgebers*Wohnungsgeberin über den Einzug

    In der Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, Ihnen diese Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. Ebenfalls kann eine formlose E-Mail des*der Vermieter*in an die Meldebehörde nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt werden. Eine Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in den Kundenzentren oder bei "Unser Service" unter "Downloads und Infos" zum Herunterladen.

  • Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid

    anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie in Ihr Eigenheim einziehen.

Beachten Sie bitte:
Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, wird die Wohnung, die vorwiegend benutzt wird, Ihre Hauptwohnung. 

Die vorwiegende Benutzung wird nach der Einzelbetrachtung vorrangig nach Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten bemessen. Nur wenn diese nicht zweifelsfrei ermittelt werden können, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen maßgeblich. Sofern Sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft und nicht dauernd getrennt leben, ist die Hauptwohnung regelmäßig die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Familie oder Ihres*Ihrer Lebenspartner*in.

Die Meldebehörde prüft die von Ihnen abgegebene Erklärung und stellt die Hauptwohnung aufgrund nachprüfbarer Tatbestandsmerkmale fest.

Wohnungsgeberbescheinigung

Laut Bundesmeldegesetz müssen Sie bei einer An- und Ummeldung eine Bescheinigung der Vermieterin oder des Vermieters vorlegen. Bei einer Abmeldung beziehungsweise einem Auszug ist dies nicht erforderlich.

In der Bescheinigung muss Ihre Wohnungsgeberin oder Ihr Wohnungsgeber Ihnen den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir nicht anerkennen.

Aus der Bescheinigung muss auch der*die Eigentümer*in der Wohnung hervorgehen.

Demnächst können Vermieter*innen den Einzug der Meldebehörde auch elektronisch bestätigen. An den hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen arbeiten wir derzeit.

Nachfolgend haben wir einige wichtige Informationen zum Meldegesetz für Sie zusammen gestellt. 

Meldegesetz

Informationen zur Zweitwohnungssteuer

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann frühestens ab dem in der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigten Einzugstag erfolgen und ist spätestens zwei Wochen nach Bezug der Wohnung vorzunehmen. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind eine Vollmacht und zusätzlich ein Personalausweis oder Pass des*der Vertreter*in vorzulegen.

Terminvereinbarung online

Gebühren

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos