Sie ziehen von Außerhalb nach Köln? Dann müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz bei uns anmelden. Die Anmeldung können Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in einem Kundenzentrum Ihrer Wahl vornehmen.
Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren. Montags und mittwochs können Sie sich ohne Termin anmelden.
Benötigte Dokumente
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Personalausweis
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Falls vorhanden: Reisepass
Im Reisepass wird der aktuelle Wohnort eingetragen
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Für Ausländer*innen: Nationalpass
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Wenn Sie zur Miete wohnen: Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug
Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in den Kundenzentren oder unter "Wohnungsbescheinigung" zum Herunterladen. Dort finden Sie die genauen Anforderungen. Der Mietvertrag oder formlose Bestätigungsschreiben reichen nicht aus.
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Wenn Sie in Eigentum wohnen: Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid
Kopien reichen aus
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Wenn Sie nicht persönlich erscheinen: Anmeldeformular und Vollmacht
Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder zum Herunterladen unter "Downloads und Infos". Sie müssen es unterschreiben. Die Person, die Sie anmeldet, muss ihren eigenen Personalausweis oder Pass vorlegen, zusätzlich zu den benötigten Dokumenten und der Vollmacht von Ihnen. Bei Zuzug aus dem Ausland müssen Sie immer selbst vorsprechen.
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Bei Anmeldung als Familie: Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen
Für alle Personen über 16 Jahre, auch wenn es eigene Kinder sind, benötigen Sie das unterschriebene Anmeldeformulare und eine Vollmacht.
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Bei Zuzug von Minderjährigen mit nur einem Elternteil: Einverständniserklärung des anderen Elternteils
Den Vordruck "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten" finden Sie unter "Downloads und Infos". Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen.
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Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen und verheiratet oder verpartnert sind: Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bei der Eheurkunde handelt es sich um einen Auszug aus dem Eheregister. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir eine Übersetzung durch einen*eine Dolmetscher*in oder Übersetzer*in. Diese*r muss in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Sie müssen die Urkunden und Übersetzungen im Original vorlegen.
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Wenn Sie aus dem Ausland mit eigenen minderjährigen Kindern zuziehen: Geburtsurkunden der Kinder
Bei Geburtsurkunden handelt es sich um Auszüge aus dem Geburtsregister. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir eine Übersetzung durch einen*eine Dolmetscher*in oder Übersetzer*in. Diese*r muss in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Sie müssen die Urkunden und Übersetzungen im Original vorlegen.
Wohnungsgeberbescheinigung
Bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes müssen Sie eine Bescheinigung des*der Vermieter*in oder des*der Hauptmieter*in über Ihren tatsächlichen Einzug vorlegen – die Wohnungsgeberbescheinigung. Das Einzugsdatum darf nicht in der Zukunft liegen. Aus der Bescheinigung muss der*die Eigentümer*in der Wohnung hervorgehen. Sie können die Bescheinigung nicht nachreichen.
Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung auszustellen. Der Mietvertrag oder ein formloses Bestätigungsschreiben reichen nicht aus.
Demnächst können Vermieter*innen den Einzug der Meldebehörde auch elektronisch bestätigen. An den hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen arbeiten wir derzeit.
Bis wann und wo muss ich mich anmelden?
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug anmelden. Sie können sich in jedem unserer Kundenzentren anmelden, egal wo Ihre Wohnung in Köln liegt.
Hinweise zum Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz
Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, wird die Wohnung Ihre Hauptwohnung, die Sie vorwiegend nutzen. Die vorwiegende Benutzung wird nach der Einzelbetrachtung vorrangig nach Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten bemessen. Nur wenn diese nicht zweifelsfrei ermittelt werden können, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen maßgeblich. Sofern Sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft und nicht dauernd getrennt leben, ist die Hauptwohnung regelmäßig die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Familie oder Ihres*Ihrer Lebenspartner*in.
Wir prüfen die von Ihnen abgegebene Erklärung und stellen die Hauptwohnung aufgrund nachprüfbarer Tatbestandsmerkmale fest.
Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe
Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer Meldedaten.
Antworten auf häufige Fragen
Mein Personalausweis ist abgelaufen. Kann ich mich trotzdem anmelden?
Ja, Sie können sich auch mit abgelaufenem Personalausweis anmelden. Bitte vereinbaren Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Termin, um einen neuen Personalausweis zu beantragen. Dieser Termin sollte etwa fünf Werktage später stattfinden.
Ich habe meine Ausweise verloren. Kann ich meinen Wohnsitz auch ohne Ausweisdokumente anmelden?
Unter bestimmten Voraussetzung ist die Anmeldung ohne Ausweisdokument möglich. Wenden Sie sich für nähere Informationen bitte direkt an ein Kundenzentrum.
Kann ich mit der Anmeldung des neuen Wohnsitzes auch mein Auto anmelden?
Nein. Bei einem Zuzug nach Köln müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben lassen. Die Umschreibung wird von der Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Wie bekomme ich einen Bewohnerparkausweis?
Vorsprache
Sie müssen innerhalb von 14 Tagen nach Einzug persönlich vorsprechen. Bei der Anmeldung als Familie müssen Kinder unter 16 Jahren nicht persönlich erscheinen. Um Personen über 16 Jahre in ihrer Abwesenheit anzumelden, benötigen Sie immer eine Vollmacht, auch wenn es eigene Kinder oder Sie verheiratet sind. Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen".
Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren. Montags und mittwochs können Sie ohne Termin ins Kundenzentrum Ihrer Wahl kommen. Der früheste Termin ist Ihr Einzugstag, der in der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt ist. Das Einzugsdatum darf bei der Anmeldung nicht in der Zukunft liegen.
Bei Zuzug innerhalb Deutschlands können Sie eine Person bevollmächtigen, die Anmeldung für Sie zu erledigen. Zusätzlich zu den benötigten Dokumenten muss diese Person eine Vollmacht sowie ihren eigenen Personalausweis oder Pass vorlegen. Eine Vollmachtvorlage können Sie unter "Downloads und Infos" herunterladen.
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, können Sie niemanden bevollmächtigen, sondern müssen immer selbst vorsprechen.
Eine Anmeldung per Post ist nicht möglich.
Termin buchenGebühren
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
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- Erklärung zum Nebenwohnsitz
- Führerschein - Änderung von Personendaten
- Namen in Fahrzeug-Papieren ändern
- Umschreibung eines Fahrzeugs mit Ausnahme ausländischer Fahrzeuge
- Widerspruch gegen Weitergabe von Meldedaten – Übermittlungssperre
Downloads und Infos
- Terminvereinbarung online
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Anmeldeformular mit Beiblatt (nur wenn Sie nicht persönlich erscheinen
- Vollmacht
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
- Merkblatt zum Ausfüllen von Meldescheinen
- Merkblatt in den Sprachen: Arabisch, Dari, Deutsch, Farsi, Kurmanji, Pashtu, Sorani und Urdu