Informationen zum Anmeldeverlauf für das Schuljahr 2026/2027

Anfang Februar startet das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2026/2027 in Köln. Rund 9.800 Schüler*innen wechseln nach den Sommerferien an Haupt-, Real-, oder Gesamtschulen, Gymnasien oder Förderschulen.

Für das Anmeldeverfahren wird mit dem Halbjahreszeugnis der Anmeldeschein ausgegeben. Beides wird für die Anmeldung an der weiterführenden Schule benötigt. Zweitwünsche werden nicht abgefragt. Die Schüler*innen können nur an einer Schule angemeldet werden. Für Schüler*innen, die vor dem Wechsel an eine weiterführende Schule keine Grundschule in städtischer Trägerschaft besucht haben, muss zusätzlich eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Das Anmeldeverfahren startet mit dem sogenannten vorgezogenen Verfahren zunächst an den Gesamtschulen. Dieses startet am Freitag, 6. Februar, und endet am Mittwoch, 11. Februar 2026, um 12 Uhr. Die Bescheide werden am Donnerstag, 19. Februar 2026 versendet.

Am Montag, 23. Februar 2026, beginnt die Anmeldemöglichkeit für Gymnasien, Real-, Haupt- und Förderschulen, diese endet am Freitag, 27. Februar 2026, um 12 Uhr. Gesamtschulen, die noch freie Plätze haben, nehmen in diesem Zeitraum ebenfalls noch Anmeldungen entgegen. Die Bescheide werden am 5. März 2026 versendet.

Im Anschluss gibt es zwei weitere Möglichkeiten zur Anmeldung an Schulen, die dann noch freie Kapazitäten haben. Der erste Zeitraum ist vom 9. bis 13. März 2026 mit Bescheid-Versand am 19. März 2026. Die zweite Anmeldemöglichkeit folgt vom 23. bis 26. März 2026. Die Entscheidungen werden anschließend versendet.

Schüler*innen, die keine Schulplatz-Zusage erhalten haben, müssen im jeweils folgenden Anmeldezeitraum erneut durch die Eltern an einer anderen Schule angemeldet werden. Es kann auch eine andere Schulform ausgesucht werden. Der Original-Anmeldeschein wird mit dem Ablehnungsbescheid und einer Übersicht über die Schulen mit freien Plätzen zurückgeschickt.

Wenn mehr Anmeldungen eingehen als Schulplätze vorhanden sind, muss die Schulleitung Auswahl-Kriterien heranziehen. Diese werden vom Land NRW vorgegeben. Vor dem Anmeldeverfahren muss jede Schulleitung mindestens ein Kriterium auswählen, nach welchem die Entscheidung getroffen wird. Das kann zum Beispiel das Losverfahren oder die Geschwisterkind-Regelung sein.

Das Anmeldeverfahren für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf findet zeitgleich statt. Bei der Anmeldung müssen zusätzlich das Schreiben des Schulamtes über die nächstgelegenen Schulen mit Gemeinsamem Lernen und der Antrag auf Gemeinsames Lernen vorgelegt werden.

Die Stadt Köln legt Wert darauf, dass Kinder von Beginn an gemeinsam lernen und zusammen aufwachsen, unabhängig von sozialen Unterschieden, von der Herkunft ihrer Familien und unabhängig davon, ob sie mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung leben. Deshalb setzt sich die Stadt Köln für Inklusion an Schulen ein, stattet zum Beispiel Klassenräume gezielt für die Bedarfe der Schüler*innen mit Beeinträchtigung aus und bietet eine Elternberatung rund um das Thema Inklusion in der Schule an.

Inklusion in der Schule Die Kölner Schullandschaft inklusive der Schulen in nicht-städtischer Trägerschaft Anmeldung an einer weiterführenden Schule Informationen zu Schülerfahrkosten Fragen zum Verfahrensablauf Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit