Beschreibung
Fahrkosten für die Schüler*innen der städtischen Schulen Kölns werden vom Schulträger - Stadt Köln - dann übernommen, wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Primarstufe - Grundschule Klasse 1 bis 4
Die Einzelheiten für die Schüler*innen der Primarstufe entnehmen Sie bitte dem Download "Beförderung von Schulkindern der Primarstufe", das Sie unter der Überschrift "Downloads und Infos" finden.
Sekundarstufe I und II sowie Berufskolleg
Informationen für die weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs entnehmen Sie bitte dem Download "Beförderung von Schüler*innen der weiterführenden Schulen", das Sie unter der Überschrift "Downloads und Infos" finden.
Benötigt werden
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Antragsformulare
Die Antragsformulare für die Schülerfahrten erhalten Sie im Schulsekretariat oder in den Bürgerämtern, nicht aber beim Amt für Schulentwicklung. Den ausgefüllten Antrag geben Sie bitte in der Schule ab. Dort wird der Schulbesuch bestätigt und der Antrag an die Kölner Verkehrsbetriebe AG weitergeleitet.
Schülerspezialverkehr
Neben der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs werden an einzelnen Schulen auch Schulbusse sowie weitere Verkehrsmittel vom Schulträger eingesetzt (Schülerspezialverkehr). Die Beförderung erfolgt hier nur nach Einzelfallprüfung.
Nähere Auskünfte erhalten Sie in den jeweiligen Schulsekretariaten oder unter den Telefonnummern 0221 / 221-29237 oder -29238.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Schulentwicklung
- Bürgeramt Chorweiler
- Bürgeramt Ehrenfeld
- Bürgeramt Innenstadt
- Bürgeramt Kalk
- Bürgeramt Lindenthal
- Bürgeramt Mülheim
- Bürgeramt Nippes
- Bürgeramt Porz
- Bürgeramt Rodenkirchen
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Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Bitte informieren Sie sich, ob Sie vor dem Besuch einer Dienststelle einen Termin vereinbaren müssen.
- Für die Zutrittsregelungen zu unseren Kultureinrichtungen (Museen, Bühnen, Stadtbibliothek und Weitere) informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske (Standard: FFP2 oder KN95/N95) und beachten Sie die Einhaltung der AHA-Regeln.