Das Wichtigste zuerst:
- Bitte stellen Sie Ihren Antrag nach dem Ende des Schuljahrs.
- Für das vergangene Schuljahr kann nach dem 31.10. kein Antrag mehr gestellt werden.
- Sie erhalten Leistungen aus dem Reiter „Anlagen“? Dann können Sie den Antrag bereits für das laufende Schuljahr stellen.
- Bitte stellen Sie pro Schuljahr einen Antrag.
- Bitte stellen Sie pro Kind einen Antrag.
- Der Antrag gilt nur für städtische Schulen. Er gilt nicht für Privatschulen, kirchliche Schulen, LVR-Schulen usw.
Das Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen und absenden. Es wird automatisch an das zuständige Bürgeramt geschickt, je nachdem welche Schule Ihr Kind besucht. Bitte wählen Sie die entsprechende Schule Ihres Kindes im Formular aus.
Weitere Hinweise zum Antrag finden Sie im Infoblatt.