Wenn Ihr Kind die vierte Klasse besucht, müssen Sie es für das nächste Schuljahr an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule anmelden. Hierfür spricht die Grundschule auf Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten des Kindes eine Empfehlung für die Schulform aus, zum Beispiel Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule. Sie als Erziehungsberechtigte sind nicht an die Empfehlung gebunden und können Ihr Kind an der Schule anmelden, die Sie für geeignet halten.

Benötigte Dokumente

  • Anmeldeschein

    Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse erhält Ihr Kind einen personalisierten Anmeldeschein. Damit können Sie Ihr Kind an der Schule anmelden, die Sie gemeinsam ausgewählt haben. Zur Anmeldung an einer Schule ist der Original-Anmeldeschein erforderlich. Kopien des Anmeldescheins werden nicht akzeptiert. Auf dem Anmeldeschein ist die "Schulformempfehlung" vermerkt, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen sollte. Eine schriftliche Begründung für die Empfehlung wird ebenfalls ausgehändigt. Vorausgegangen sind Elternversammlungen und die Einzelberatung der Eltern.

  • Original und Kopie des Halbjahreszeugnis der Klasse 4

  • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform

  • Stammbuch oder Geburtsurkunde

    für Kinder, die zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Grundschule in Trägerschaft der Stadt Köln besuchen.

Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2025/2026

Ablauf des Anmeldeverfahrens

Vor Beginn des Anmeldeverfahrens trifft jede Schulleitung unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben die Entscheidung, welches Kind angenommen wird. Wenn mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, zieht die Schulleitung diese festgelegten Auswahlkriterien für die Entscheidung heran. Näheres hierzu finden Sie in unseren "Antworten zum Anmeldeverfahren".

Sie melden Ihr Kind an der von Ihnen gewählten weiterführenden Schule an. Welche Unterlagen Sie dazu benötigen, finden Sie unter „Benötigte Dokumente". Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Anmeldung keinen Zweitwunsch mehr angeben können. Sollte für Ihr Kind keine Zusage erteilt werden, erhalten Sie den Original-Anmeldeschein zusammen mit dem Ablehnungsbescheid zurück. So können Sie Ihr Kind im nächsten Anmeldezeitraum an einer anderen Schule anmelden. 

Gesamtschulen und neu gegründete Schulen nehmen Anmeldungen im vorgezogenen Verfahren vom 7. bis 14. Februar 2025 entgegen. Die Aufnahme-Entscheidungen werden bei einem Anmeldeüberhang unter Hinzuziehung der Auswahlkriterien getroffen. Der Versand erfolgt nachdem die Aufnahme-Entscheidungen getroffen und die Bescheide erstellt worden sind zentral.

Der Zeitraum vom 17. bis 21. Februar 2025 steht für eine eventuelle Verlängerung der Anmeldemöglichkeit für die neuen Schulen zur Verfügung. Sollte dies in Betracht kommen, informieren wir Sie hier auf der Internetseite darüber.

Schüler*innen, die im vorgezogenen Verfahren keine Zusage erhalten haben, können vom 24. Februar bis 7. März an einem Gymnasium, an einer Real-, Haupt- oder Förderschule oder angemeldet werden. Neu ist, dass Gesamtschulen mit noch freien Kapazitäten ebenfalls an diesem Anmeldezeitraum teilnehmen.
Sollten an den vorgenannten Schulformen mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, werden wieder die Auswahlkriterien herangezogen. Somit haben alle Anmeldung dieselben Chancen. Alle Bescheide werden nach den Aufnahme-Entscheidungen und der Erstellung der Bescheide zentral versendet.  

In dem Fall, dass bis dahin noch keine Schulplatzzusage vorliegt, haben besteht die Möglichkeit, vom 17. bis 28. März 2025 eine Schule mit freien Kapazitäten zu wählen. Auch hier werden die Auswahlkriterien angewendet, wenn mehr Anmeldungen eingehen als freie Plätze vorhanden sind. Ebenso werden nach diesem Anmeldezeitraum die Bescheide zentral versendet. 

Die Schulen mit freien Plätzen geben wir in den Ablehnungsbescheiden sowie auf dieser Internetseite bekannt. 

Nach dieser Anmeldemöglichkeit nehmen Schulen mit freien Kapazitäten Anmeldungen vom 7. bis 11. April 2025 entgegen. Um auch in diesem Anmeldezeitraum Chancengleichheit zu gewährleisten, werden bei einem Anmeldeüberhang die Auswahlkriterien angewendet. Damit richtet sich die Aufnahme-Entscheidung nicht mehr nach der Reihenfolge des Antragseingangs. Die Schulen versenden die Bescheide selbständig.

Das Anmeldeverfahren für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf findet zeitgleich statt.

Antworten auf Fragen zum Anmeldeverfahren

Anmeldezeitraum

Gesamtschulen, neue Gesamtschule Kalk sowie neue Gymnasien Stadtteil Neustadt/Nord und Brügelmannstraße

  • 7. Februar bis 14. Februar 2025
    vorgezogenes Anmeldeverfahren 

  • 17. Februar bis 21. Februar 2025
    ggf. Verlängerung der Anmeldemöglichkeit für neue Schulen 

  • 20. Februar 2025
    zentraler Versand der Bescheide

  • 24. Februar bis 7. März 2025 
    Anmeldemöglichkeit an Gesamtschulen mit freien Kapazitäten

  • 13. März 2025
    zentraler Versand der Bescheide


Gymnasien, Real-, Haupt-, und Förderschulen

  • 24. Februar bis 7. März 2025
    (Achtung: An Karneval können die Öffnungszeiten abweichen)

  • 13. März 2025
    zentraler Versand der Bescheide
  • 17. März bis 28. März 2025
    Weitere Anmeldemöglichkeit an Gymnasien, Real-, Haupt- und Förderschulen mit freien Plätzen

  • 3. April 2025
    zentraler Versand der Bescheide
  • 7. April bis 11. April 2025
    Weitere Anmeldemöglichkeit an Gymnasien, Real- und Hauptschulen mit freien Plätzen

  • Ab dem 11. April 2025
    Versand der Bescheide direkt durch die Schulen

 


Das Anmeldeverfahren für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf findet zeitgleich statt.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren

Wir haben Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Anmeldeverfahren für Sie zusammengestellt:

Antworten auf Fragen zum Anmeldeverfahren

Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an schulanmeldungen-sek@stadt-koeln.de

Beratung zur Wahl der Schulform

Empfehlung

Grundsätzlich wählen die Eltern die weiterführende Schule ihres Kindes aus. Da Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung des Kindes durchaus unterschiedlich beurteilen, sieht das Übergangsverfahren folgende Regelung vor: Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung des Kindes geeignet erscheint. Diese Empfehlung hat jedoch seit dem Schuljahr 2011/2012 keine verbindliche Wirkung mehr. Die Eltern sollten aber die Empfehlung der Schule bei ihrer Entscheidung mit einbeziehen.

Die Wahl der weiterführenden Schule sollte sich in erster Linie daran orientieren, welche Schulform die Begabungen, die Lern- und Leistungsfähigkeit sowie die Neigungen und Interessen das Kind am besten unterstützt. So kann es auch in Zukunft erfolgreich mitarbeiten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Grundschule Ihres Kindes.

Beratung

Beratung erhalten Sie in den Klassenpflegschaftsversammlungen durch die Leitung der Grundschule oder an den Elternsprechtagen. Termine hierzu geben der*die Schulleiter*in rechtzeitig bekannt. 

Neben häufig gestellten Fragen zum Übergang in die weiterführende Schule, hat der Schulpsychologische Dienst auch ein Video produziert mit den typischen Fragen von Eltern zur Schulformwahl. Zusätzlich werden auch Telefonsprechstunden angeboten, in denen Sie ganz individuell beraten werden.

Der Schulpsychologische Dienst berät Eltern zum Übergang Häufig gestellte Fragen zum Übergang auf die weiterführende Schule

Eine Übersicht der Schullandschaft in Köln finden Sie hier:

Tage der offenen Tür

Bei Informationsveranstaltungen und an Tagen der offenen Tür an den weiterführenden Schulen erhalten Sie einen konkreten Eindruck von der jeweiligen Schule, dem Schulprogramm und der Atmosphäre. Nutzen Sie diese Möglichkeit als Hilfe für Ihre Entscheidung.

Weiterführende Schulen in Köln

Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I

Falls Sie in der Sekundarstufe I Gemeinsames Lernen für Ihr Kind wünschen, ist der Übergang folgendermaßen geregelt:

Information

Grund- und Förderschulen informieren im 4. Schuljahr über die Fortführung der sonderpädagogischen Förderung.

Antrag

Die Eltern stellen über die bisher besuchte Grundschule oder Förderschule einen Antrag bei der Schulaufsicht. Die Formulare für den Antrag liegen in allen Schulen vor. 

Antragsfrist

  • für die Fortführung der sonderpädagogischen Unterstützung in der Sekundarstufe I:
    jährlich am 30. November 
  • für Neuanträge auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung in der vierten Klasse:
    jährlich am 30. September 

Anmeldung

Vor dem Anmeldezeitraum informiert das Schulamt die Eltern über die nächstgelegene weiterführende Schulen mit Gemeinsamen Lernen. Es wird empfohlen, das Kind an einer dieser Schulen anzumelden.

Während der Anmeldezeiten der weiterführenden Schulen melden Sie Ihr Kind an der gewünschten Schule an. Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig:

  • Elternbenachrichtigung
  • Original und Kopie des Antrags auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernen
  • Halbjahreszeugnis
  • kommunaler Anmeldeschein

Alle weiterführenden Schulen nehmen die Anmeldung entgegen.

Aufnahme

Nach dem Anmeldezeitraum informieren die Schulen die Eltern über die Aufnahmeentscheidung. Im Fall einer Ablehnung durch eine Gesamtschule ist es wichtig, dass die Eltern ihr Kind danach an einer Hauptschule, Realschule oder an einem Gymnasium anmelden.

Beratung für Eltern

Downloads und Infos