Sie sind nach Köln gezogen oder innerhalb von Köln umgezogen und benötigen für Ihr Kind einen neuen Schulplatz? Auf dieser Seite erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
Benötigte Dokumente
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Formloser Antrag
Stellen Sie den Aufnahmeantrag für Ihr Kind unmittelbar bei der von Ihnen gewünschten Schule.
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Letztes Zeugnis
Wie kann ich eine Schule der gewünschten Schulform finden?
Informationen und Kontaktdaten der Schulen finden Sie in unserer interaktiven Übersicht "Kölner Schulen im Stadtplan". Die Übersicht zeigt alle privaten und öffentlichen Schulen – von Grundschulen bis Berufskollegs. Sie können nach Schulen in einem Stadtbezirk oder einer bestimmten Straße suchen. Sie können auch nach bestimmten Schulformen, Tagesbetreuung oder Schulen mit "Gemeinsames Lernen" filtern.
Wie kann ich einen Schulplatz anfragen?
Bitte stellen Sie den Aufnahmeantrag für Ihr Kind unmittelbar bei der von Ihnen gewünschten Schule. Den Antrag können Sie formlos stellen. Damit die Schule Ihren Antrag schnellstmöglich prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann, fügen Sie dem Antrag bitte das letzte Zeugnis Ihres Kindes und Ihre Kontaktdaten bei, zum Beispiel E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Wohnadresse.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die gewünschte Schule mein Kind nicht aufnehmen kann?
Wenn die gewünschte Schule Ihr Kind nicht aufnehmen kann, sind Sie verpflichtet, bei weiteren Schulen einen Antrag auf Aufnahme zu stellen.
Die Zahl der Schüler*innen wächst aktuell in Köln. Das führt dazu, dass Schulen teilweise ausgelastet sind. Deshalb ist es nicht immer möglich, dass die Wunschschule Ihr Kind aufnehmen kann. Einen Rechtsanspruch, dass Ihr Kind die gewünschte Schule besucht, haben Sie und Ihr Kind nicht. Möglicherweise müssen Sie und Ihr Kind dann auch beispielsweise einen längeren Schulweg in Kauf nehmen.
Wichtig
Heben Sie alle Ablehnungen auf. Diese sind wichtig, sollten Sie einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten stellen.
Weitere Informationen
Als Elternteil sind Sie dazu verpflichtet, Ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an- und abzumelden. Grundsätzlich entscheidet alleine der*die Schulleiter*in über die Aufnahme von Schüler*innen an seiner*ihrer Schule. Wir - das Schulamt für die Stadt Köln - oder die Bezirksregierung Köln als zuständige Schulaufsichtsbehörde, können nur koordinierend in die Aufnahmeautonomie der öffentlichen Schulen eingreifen. Dazu müssen Sie schriftlich nachweisen, dass Sie trotz aktiver Suche keinen zumutbaren Schulplatz erhalten haben.
Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur in Köln sind im Regelfall mehrere Schulen zumutbar erreichbar. Wenn Sie einen Schulplatzvorschlag erhalten, wird darauf geachet, dass die Schule zumutbar erreichbar ist. Es ist jedoch nicht gesichert, dass Ihrem Kind ein Schulplatz an der nächstgelegenen Schule angeboten werden kann.
Kontakt
Schulamt für die Stadt Köln
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln
Telefon: 0221 / 221-30848 und 0221 / 221-29034
Telefax: 0221 / 221-29253
Bezirksregierung Köln
Abteilung 4, Dezernat 48
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefax: 0221 / 147-4831
Wer hilft mir bei der Schulplatzsuche weiter?
Das hängt von folgendem ab:
- Welche Schulform soll Ihr Kind besuchen?
- Wurde ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt?
- Sind Sie neu nach Deutschland zugewandert?
Grundschule
Sie sind neu nach Köln gezogen?
Dann wenden Sie sich bitte zunächst an die nächstgelegene öffentliche Grundschule. Wenn diese Ihr Kind nicht aufnehmen kann, ist sie verpflichtet, Ihnen bei der Schulplatzsuche zu helfen. Die Schule wird mit Ihnen bis zu zwei weitere öffentliche Grundschulen anfragen.
Die Grundschule wird uns - das Schulamt für die Stadt Köln - gegebenenfalls einbinden. Es wird sichergestellt, dass Ihr Kind einen Schulplatz erhält.
Sie sind innerhalb von Köln umgezogen?
Dann sprechen Sie bitte die bisherige Schule Ihres Kindes an. Diese wird Sie bei der Schulplatzsuche unterstützen und mit Ihnen bis zu drei öffentliche Grundschulen anfragen.
Die Grundschule wird uns - das Schulamt für die Stadt Köln - gegebenenfalls einbinden. Es wird sichergestellt, dass Ihr Kind einen Schulplatz erhält.
Hauptschule
Sie sind neu nach Köln gezogen?
Dann wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Wunschschule. Wenn diese Ihr Kind nicht aufnehmen kann, ist sie verpflichtet, Ihnen bei der Schulplatzsuche zu helfen. Die Schule wird mit Ihnen bis zu zwei weitere öffentliche Hauptschulen anfragen.
Die Hauptschule wird uns - das Schulamt für die Stadt Köln - gegebenenfalls einbinden. Es wird sichergestellt, dass Ihr Kind einen Schulplatz erhält.
Sie sind innerhalb von Köln umgezogen?
Dann sprechen Sie bitte die bisherige Schule Ihres Kindes an. Diese wird mit Ihnen gemeinsam nach einer neuen Schule suchen.
Realschule, Sekundarschule, Gesamtschule, Gymnasium, Berufskolleg
Bei der Schulplatzsuche hilft Ihnen die Bezirksregierung Köln. Diese können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Bezirksregierung Köln
Abteilung 4, Dezernat 48
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefax: 0221 / 147-4831
Förderschule und sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
Hat Ihr Kind einen festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, benötigen Sie einen Schulplatz an einer Schule mit "Gemeinsamen Lernen" oder an einer Förderschule. In der interaktiven Übersicht "Kölner Schulen im Stadtplan" können Sie nach Schulen mit "Gemeinsamen Lernen" und Förderschulen filtern. Eine Übersicht aller Förderschulen finden Sie auf der Seite "Förderschulen in Köln".
Kölner Schulen im Stadtplan
Förderschulen in Köln
Aufgrund der umfangreichen Regelungen zum sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, wenden Sie sich bei Fragen zur Schulplatzsuche bitte direkt uns – das Schulamt für die Stadt Köln. Wir informieren Sie gerne telefonisch oder per E-Mail.
Schulamt für die Stadt Köln
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln
Telefon: 0221 / 221-30848 und 0221 / 221-29034
Telefax: 0221 / 221-29253
Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche
Auch alle Kinder und Jugendliche mit einer ausländischen Nationalität sind schulpflichtig und müssen eine Schule besuchen. Wenn Ihr Kind keine ausreichenden Deutschkenntnisse hat, um eine Regelklasse zu besuchen, wird es zunächst eine Sprachfördergruppe an einer Schule besuchen.
Bitte wenden Sie sich an das Kommunale Integrationszentrum. Dieses wird Sie beraten und Ihre Anfrage an uns – das Schulamt für die Stadt Köln – oder die Bezirksregierung Köln als zuständige Schulaufsichtsbehörde weiterleiten. Die Schulaufsichtsbehörde wird Ihnen dann für Ihr Kind einen Schulplatz vorschlagen.
Informationen zur Schulpflicht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche
Kontaktdaten des Kommunalen Integrationszentrums