Beschreibung

Wenn Ihr Kind die vierte Klasse besucht, müssen Sie es für das nächste Schuljahr an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule anmelden. Hierfür spricht die Grundschule auf Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten des Kindes eine Empfehlung für die Schulform aus, zum Beispiel Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule. Sie als Erziehungsberechtigte sind nicht an die Empfehlung gebunden und können Ihr Kind an der Schule anmelden, die Sie für geeignet halten.

Benötigt werden

  • Anmeldeschein

    Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse erhält Ihr Kind einen personalisierten Anmeldeschein. Damit können Sie Ihr Kind an der Schule anmelden, die Sie gemeinsam ausgewählt haben. Zur Anmeldung an einer Schule ist der Original-Anmeldeschein erforderlich. Kopien des Anmeldescheins werden nicht akzeptiert. Auf dem Anmeldeschein ist die "Schulformempfehlung" vermerkt, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen sollte. Eine schriftliche Begründung für die Empfehlung wird ebenfalls ausgehändigt. Vorausgegangen sind Elternversammlungen und die Einzelberatung der Eltern.

  • Original und Kopie des Halbjahreszeugnis der Klasse 4

  • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform

  • Stammbuch oder Geburtsurkunde

    für Kinder, die zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Grundschule in Trägerschaft der Stadt Köln besuchen.

Anmeldezeitraum

Zum Schuljahr 2024/2025 starten fünf neue weiterführende Schulen, um dem hohen Bedarf an Schulplätzen gerecht zu werden:

Gymnasium Rondorf , im Interim Eygelshovener Straße 19, 50999 Köln-Rodenkirchen, mit vier fünften Klassen. Die Schule wird einen Neubau in Rondorf- Nord/West erhalten. 

Gymnasium Nippes im Toni-Steingass-Park im Interim Niehler Kirchweg 118a, 50733 Köln mit drei fünften Klassen.

Gesamtschule Weidenpesch im Interim Escher Straße 279 (Bürgerpark Nord), 50739 Köln mit vier fünften Klassen.

Gesamtschule Ossendorf im Interim Am Wassermann 40 (Snake-Gebäude), 50829 Köln-Vogelsang mit sechs fünften Klassen. Sie wird 2026 in die Fitzmauricestraße umziehen. Dort erwartet die Schüler*innen ein moderner Neubau. 

Gesamtschule Am Wassermann mit vier fünften Klassen. Sie ist auf Dauer im Snake-Gebäude, Am Wassermann 40, 50829 Köln untergebracht. 

Informationen zu den fünf neuen Schulen

Anmeldezeitraum zu den neuen städtischen Gymnasien und Gesamtschulen

Freitag, 26. Januar bis Freitag, 2. Februar 2024

Die Entscheidungen über die Aufnahme werden in der siebten Kalenderwoche 2024 versandt. 

Anmeldezeitraum zu den bestehenden städtischen Gesamtschulen

Freitag, 26. Januar bis Freitag, 2. Februar 2024

Die Entscheidungen über die Aufnahme werden in der siebten Kalenderwoche 2024 versandt. 

Anmeldezeitraum zu den städtischen Hauptschulen, Realschulen und bestehenden Gymnasien

Montag, 19. Februar bis Freitag, 23. Februar 2024

Anmeldezeitraum zu den städtischen Förderschulen

Gerne nehmen auch die städtischen Förderschulen die Anmeldungen im Zeitraum Montag, 19. Februar bis Freitag, 23. Februar 2024 entgegen.

Für Anmeldungen außerhalb dieses Zeitraums nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf.

Übersicht weiterführende Schulen in Köln

Neben den weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft stehen auch Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung. Nähere Informationen zu den einzelnen Schulen finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Schule oder in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln – Sekundarstufe I" im Bereich "Downloads und Infos".

Eine Übersicht der Schulen in Köln finden Sie hier:

Ablauf des Anmeldeverfahrens

Im Aufnahmeverfahren trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben die Entscheidung, welches Kind angenommen wird. Wenn weniger oder gleich viele Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, erhält Ihr Kind einen Platz an der Schule. In dem Fall, dass mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind (Anmeldeüberhang), zieht die Schulleitung die vorher festgelegten Auswahlkriterien für die Entscheidung heran. Näheres hierzu finden Sie in unseren "Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren". Wenn Ihr Kind in der ersten Anmelderunde keinen Platz an seiner Wunschschule oder der Schule in Wohnortnähe erhält, müssen Sie es im weiteren Anmeldeverfahren an einer anderen Schule anmelden. Eine Übersicht der Schulen mit freien Kapazitäten wird dem Ablehnungsbescheid beigefügt, mit dem Sie auch den Original-Anmeldeschein zurück erhalten. Für einige Kinder kann dies zu einem längeren Schulweg führen. Ein Antrag nach der Schülerfahrkosten-Verordnung kann geprüft werden. Informationen zu Fahrkosten für Schüler*innen erhalten Sie unter "Fahrkosten für Schüler*innen der Sekundarstufe I, II und der Berufskollegs" und Informationen zum Schülerspezialverkehr unter "Schülerspezialverkehr - Beförderung mit Schulbussen oder einem sonstigen Schülerspezialverkehr".

Fahrkosten für Schüler*innen der Sekundarstufe I, II und der Berufskollegs Schülerspezialverkehr - Beförderung mit Schulbussen oder einem sonstigen Schülerspezialverkehr

An wen kann ich mich bei Fragen zum Anmeldeverfahren wenden?

Fragen zum Anmeldeverfahren können Sie uns gerne per E-Mail senden.

Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Anmeldeverfahren 2024/2025 haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren

Beratung zur Wahl der Schulform

Empfehlung

Grundsätzlich wählen die Eltern die weiterführende Schule ihres Kindes aus. Da Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung des Kindes durchaus unterschiedlich beurteilen, sieht das Übergangsverfahren folgende Regelung vor: Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung des Kindes geeignet erscheint. Diese Empfehlung hat jedoch seit dem Schuljahr 2011/2012 keine verbindliche Wirkung mehr. Die Eltern sollten aber die Empfehlung der Schule bei ihrer Entscheidung mit einbeziehen.

Die Wahl der weiterführenden Schule sollte sich in erster Linie daran orientieren, welche Schulform die Begabungen, die Lern- und Leistungsfähigkeit sowie die Neigungen und Interessen das Kind am besten unterstützt. So kann es auch in Zukunft erfolgreich mitarbeiten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Grundschule Ihres Kindes.

Beratung

Beratung erhalten Sie in den Klassenpflegschaftsversammlungen durch die Leitung der Grundschule oder an den Elternsprechtagen. Termine hierzu geben die Schulleitungen rechtzeitig bekannt. 

Neben häufig gestellten Fragen zum Übergang in die weiterführende Schule, hat der Schulpsychologische Dienst auch ein Video produziert mit den typischen Fragen von Eltern zur Schulformwahl. Zusätzlich werden auch Telefonsprechstunden angeboten, in denen Sie ganz individuell beraten werden.

Der Schulpsychologische Dienst berät Eltern zum Übergang Häufig gestellte Fragen zum Übergang auf die weiterführende Schule

Tage der offenen Tür

Bei Informationsveranstaltungen und an Tagen der offenen Tür an den weiterführenden Schulen erhalten Sie einen konkreten Eindruck von der jeweiligen Schule, dem Schulprogramm und der Atmosphäre. Nutzen Sie diese Möglichkeit als Hilfe für Ihre Entscheidung.

Weiterführende Schulen in Köln

Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I

Falls Sie in der Sekundarstufe I Gemeinsames Lernen für Ihr Kind wünschen, ist der Übergang folgendermaßen geregelt:

Information

Grund- und Förderschulen informieren im 4. Schuljahr über die Fortführung der sonderpädagogischen Förderung.

Antrag

Die Eltern stellen über die bisher besuchte Grundschule oder Förderschule einen Antrag bei der Schulaufsicht. Die Formulare für den Antrag liegen in allen Schulen vor. 

Antragsfrist

  • für die Fortführung der sonderpädagogischen Unterstützung in der Sekundarstufe I:
    jährlich am 30. November 
  • für Neuanträge auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung in der vierten Klasse:
    jährlich am 30. September 

Anmeldung

Vor dem Anmeldezeitraum informiert das Schulamt die Eltern über die nächstgelegene weiterführende Schulen mit Gemeinsamen Lernen. Es wird empfohlen, das Kind an einer dieser Schulen anzumelden.

Während der Anmeldezeiten der weiterführenden Schulen melden Sie Ihr Kind an der gewünschten Schule an. Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig:

  • Elternbenachrichtigung
  • Original und Kopie des Antrags auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernen
  • Halbjahreszeugnis
  • kommunaler Anmeldeschein

Alle weiterführenden Schulen nehmen die Anmeldung entgegen.

Aufnahme

Nach dem Anmeldezeitraum informieren die Schulen die Eltern über die Aufnahmeentscheidung. Im Fall einer Ablehnung durch eine Gesamtschule ist es wichtig, dass die Eltern ihr Kind danach an einer Hauptschule, Realschule oder an einem Gymnasium anmelden.

Beratung für Eltern
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