Unter bestimmten Voraussetzungen können wir die Kosten für das Deutschlandticket Schule für Schüler*innen der weiterführenden städtischen Schulen anteilig zurückerstatten. Sie abonnieren das Ticket zunächst selbst bei der KVB und können danach den Antrag auf Erstattung oder Übernahme an uns stellen.
Das Antragsformular erhalten Sie im Schulsekretariat, bei den Kundencentern der Kölner Verkehrsbetriebe oder online auf der Seite der Kölner Verkehrsbetriebe. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bitte in der Schule ab. Dort wird der Schulbesuch bestätigt und der Antrag an die Kölner Verkehrs-Betriebe weitergeleitet.
Antragsformular Erstattung oder Übernahme der anteiligen Kosten
Das Antragsformular finden Sie im Bereich "Downloads und Infos" oder klicken Sie auf "Online beantragen". Das Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen und absenden. Es wird automatisch an das zuständige Bürgeramt geschickt, je nachdem welche Schule Ihr Kind besucht. Bitte wählen Sie die entsprechende Schule Ihres Kindes im Formular aus.
Informationen zum Deutschlandticket Schule
Für Schüler*innen der weiterführenden städtischen Schulen – Sekundarstufe I, II und der Berufskollegs – besteht die Möglichkeit, ein Deutschlandticket Schule zur preisgünstigen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg zu erwerben. Das Deutschlandticket Schule ist an allen Tagen im Jahr rund um die Uhr gültig.
Sie können das Deutschlandticket Schule als Abonnement bei der Kölner Verkehrs-Betriebe AG erwerben. Sie können es auch noch im laufenden Schuljahr beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie im Schulsekretariat, in den Kundencentern der Kölner Verkehrs-Betriebe oder online auf der Internetseite der KVB. Den unterschriebenen Antrag geben Sie bitte im Schulsekretariat ab. Das Sekretariat bestätigt den Schulbesuch Ihres Kindes und leitet den Antrag an die Kölner Verkehrs-Betriebe weiter. Die Kölner Verkehrs-Betriebe prüft Ihren Antrag und schickt Ihnen das Deutschlandticket Schule per Post zu.
Weitere Informationen zum Deutschlandticket Schule, der Antragstellung und den Kosten finden Sie im Bereich "Downloads und Infos". Dort erhalten Sie auch Informationen zu der Kostenübernahme, falls Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen oder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket haben.
Informationen zum Antrag und zur anteiligen Rückerstattung
Das Wichtigste zuerst
Sie abonnieren das Deutschlandticket Schule selbst und können danach den Antrag auf Erstattung stellen.
Am besten füllen Sie den Antrag auf Erstattung online aus.
Bitte stellen Sie pro Schuljahr einen Antrag.
Bitte stellen Sie pro Kind einen Antrag.
Der Antrag gilt nur für städtische Schulen. Er gilt nicht für Privatschulen, kirchliche Schulen, LVR-Schulen usw.
Wann zahlen oder übernehmen wir die Kosten für das Deutschlandticket Schule?
Wir berechnen den kürzesten Fußweg. In wenigen festgelegten Ausnahmefällen können wir darüber hinaus Kosten übernehmen. Wir prüfen dies für Sie, wenn Sie uns einen Antrag schicken.
Schulform
Klasse
Entfernung Ihrer Wohnung zu nächstgelegenen Schule
Berufsfachschule
alle
mehr als 5 Kilometer
Fachschule für Sozialpädagogik
alle
mehr als 5 Kilometer
Förderschule
5 bis 10
mehr als 3,5 Kilometer
Gesamtschule
11 bis 13
mehr als 5 Kilometer
Gymnasium, Gesamtschule
5 bis 10
mehr als 3,5 Kilometer
Gymnasium, Fachoberschule
11 bis 13
mehr als 5 Kilometer
Hauptschule, Realschule
alle
mehr als 3,5 Kilometer
Klasse für Schüler*innen ohne Berufsausbildungsverhältnis (Ausbildungsvorbereitung in Vollzeit)
alle
mehr als 5 Kilometer
Mein Kind besucht nicht die nächstgelegene Schule. Was sollte ich beachten?
Auch wenn Ihr Kind nicht die nächstgelegene Schule besucht, zählt der Weg zur nächstgelegenen Schule derselben Schulform. Ausnahme: Sie haben von der nächstgelegenen Schule eine schriftliche Ablehnung bekommen. Dann schicken Sie uns bitte eine Kopie des Ablehnungsschreibens. Diese können Sie im Antrag online hochladen.
Wann übernehmen wir die Kosten nicht?
Wenn Sie Geld für das Deutschlandticket Schule schon von anderer Stelle bekommen, zum Beispiel: Amt für Soziales, Arbeit und Senioren.
Wenn eine der folgenden Schulen besucht wird:
Abendschule
Bezirksfachklasse
Fachschule (Ausnahme Sozialpädagogik in Vollzeit)
Fachoberschulklasse 12 und 13
Förderschule 1. bis 4. Klasse
Grundschule
Teilzeitberufsschule
Teilzeitklasse für Schüler*innen ohne Berufsausbildungsverhältnis
Bis wann muss ich was tun, um Geld für das Deutschlandticket Schule zu bekommen?
Füllen Sie das Online-Formular "Antrag auf Erstattung oder Übernahme der anteiligen Kosten für das Deutschlandticket Schule" vollständig aus und senden es ab.
Wenn Sie den Antrag in Papierform ausfüllen: Geben Sie den Antrag im Sekretariat der Schule Ihres Kindes ab oder schicken Sie ihn an das zuständige Bürgeramt. Das Bürgeramt des Bezirks, in dem die Schule liegt, ist für Sie zuständig. Anschriften der Schulen und der zuständigen Bürgerämter finden Sie hier: Übersicht Schulen und zuständige Bürgerämter
Ihr Antrag für das vergangene Schuljahr muss bis spätestens 31. Oktober bei Ihrem zuständigen Bürgeramt eingegangen sein.
Wie viel Geld kann ich erhalten?
Das Ticket kann nicht nur für den Schulweg, sondern auch privat genutzt werden. Daher übernehmen Sie 14 Euro pro Monat selber, das ist Ihr Eigenanteil. Der Eigenanteil für das zweite Kind ist 7 Euro. Ab dem dritten Kind entfällt der Eigenanteil. Wir berechnen den Betrag, indem wir den Eigenanteil von dem Ticketpreis abziehen.
Welche Änderungen muss ich mitteilen?
Sie müssen alle Änderungen, die die Auszahlung Ihrer Leistung betreffen können, sofort dem Bürgeramt und der Schule schriftlich mitteilen. Dies können Sie gerne auch per E-Mail machen. Beispiele:
Schulwechsel
Wohnungswechsel
Verlassen der Schule
Kündigung des Deutschlandtickets Schule
Was ist die rechtliche Grundlage für die Erstattung oder Übernahme der Fahrtkosten?
Die rechtliche Grundlage ist die Schülerfahrkostenverordnung Nordrhein-Westfalen (NRW). Sie finden die Schülerfahrkostenverordnung hier.
Könnte ich darüber hinaus noch mehr Geld bekommen?
Ja, Sie können vielleicht noch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Das ist möglich, wenn Sie eine oder mehrere dieser Leistungen bekommen:
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II vom Jobcenter (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (Sozialhilfe, Grundsicherung)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Wohngeld
Kindergeldzuschlag
Klicken Sie dazu im Online-Formular im Reiter "Anlagen" das entsprechende Feld an. Bitte laden Sie einen Scan oder ein gut lesbares Foto des aktuellen Bewilligungsbescheid der Leistung, die Sie bekommen, hoch. Wir schicken Ihren Antrag dann an das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Abteilung Bildung und Teilhabe. Die Mitarbeitenden dort prüfen, ob Sie weitere Leistungen bekommen können.
Wenn Sie den Antrag in Papierform ausfüllen, schicken Sie uns bitte eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids zusammen mit dem Antrag zu.
Schülerspezialverkehr
Neben der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs setzen wir, die Stadt Köln, an einzelnen Schulen auch Schulbusse sowie weitere Verkehrsmittel ein. Die Beförderung erfolgt hier nur nach Einzelfallprüfung. Nähere Auskünfte erhalten Sie in den jeweiligen Schulsekretariaten oder unter der Telefonnummer 0221 / 221-28935.