Der Eingang für Rollstuhlfahrende befindet sich neben dem Haupteingang. Im Innenbereich gibt es zur Überwindung von acht Stufen einen behindertengerechten Aufzug. Alle Aufzüge haben Bedienelemente mit Brailleschrift und akustische Etagenansagen. Der Schlüssel für die Behindertentoilette ist an der Information erhältlich.
Aufgaben
Beschreibung der Arbeitsfelder der unteren Schulaufsicht
Das Schulamt für die Stadt Köln ist untere staatliche Schulaufsichtsbehörde und übt die Schulaufsicht aus über die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Stadtgebiet Köln. Es setzt sich aus sieben im Landesdienst stehenden Schulaufsichtsbeamt*innen mit schulfachlichen und dienstrechtlichen Verantwortungsbereichen sowie städtischen Beschäftigten mit verwaltungs- und haushaltsrechtlichen Verantwortungsbereichen zusammen.
Aufgaben der Schulaufsichtsbeamt*innen:
Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen
Fachaufsicht für Unterrichtsfächer und - inhalte
Beratungs- und Steuerungsfunktion bei schul- und schulformbezogenen Angelegenheiten
Feststellung des Unterrichtsbedarf und Stellenbewirtschaftung
Qualitätsentwicklung und Sicherung von Schule und Unterricht
Koordination besonderer pädagogischer Projekte und Fördermaßnahmen
Betreuung festgelegter Generalien
Die Aufgabenbereiche sind nach Schulformen und gebietsmäßig abgegrenzten Schulaufsichtsbezirken aufgeteilt:
Dienst- und Fachaufsicht über:
Grundschulen - Primarstufe (Schulaufsichtsbezirke 1 bis 5)
Fachaufsicht über:
Hauptschulen - Sekundarstufe I (Schulaufsichtsbezirke 6 und 7) sowie
Förderschulen - Primar- und Sekundarstufe I (Schulaufsichtsbezirke 8 und 9)
Zum verwaltungsfachlichen Dienstbereich gehören die rechtlichen, insbesondere die verwaltungsfachlichen, haushalts-, beamten-, besoldungs- und tarifrechtlichen Angelegenheiten.
Hier sind insbesondere aufzuzählen:
Beratung, Information und Koordination der Schulen in allen schulrechtlichen Angelegenheiten
Lehrereinstellung an Grundschulen
Lehrerzuweisungsverfahren an Grundschulen
Personalsachbearbeitung für die Lehrkräfte an Grundschulen
Bearbeitung der Schülerangelegenheiten für Grund-, Haupt- und Förderschulen
Wenn Sie die Tiefgarage P 4 unter dem Ostgebäude des Stadthauses nutzen wollen, dann achten Sie bitte besonders auf die Anzeigen des Parkleitsystems. Sollte es dort zu Engpässen kommen, dann stehen Ihnen im Parkhaus P 1 jederzeit ausreichende Parkplätze zur Verfügung.