Beschreibung

Wenn Ihr Kind wegen Krankheit die Schule nicht besuchen kann, besteht die Möglichkeit, dass es zu Hause unterrichtet wird.

Wer hat Anspruch auf Hausunterricht?

  • Schüler*innen, die wegen Krankheit voraussichtlich länger als sechs Wochen die Schule nicht besuchen können.
  • Schüler*innen, die wegen einer lange andauernden Erkrankung langfristig und regelmäßig an mindestens einem Tag in der Woche nicht am Unterricht teilnehmen können.
  • Schülerinnen in der Zeit vor und nach der Entbindung

Wie wird der Hausunterricht beantragt?

Bitte beantragen Sie den Hausunterricht bei der bisher besuchten Schule und legen dem Antrag ein ärztliches Gutachten bei. Es ist auch möglich, dass der Antrag von der Schule gestellt wird.

Das Schulamt für die Stadt Köln entscheidet über den Antrag und ordnet den Hausunterricht an. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Schule und beim Schulamt unter 0221 / 221-29036.

Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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