Kinder werden auf den Wechsel auf die Grundschule vorbereitet
Ab morgen, Donnerstag, 14. Mai 2020, dürfen Kinder nach der Betreuungsverordnung des Landes NRW wieder in ihre Kita gehen, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket haben und zum Ende des Kitajahres in die Grundschule wechseln. Auch alle Kinder mit bewilligter Eingliederungshilfe können ihre Kita wieder besuchen. Ab dem 28. Mai 2020 dürfen alle wieder in die Einrichtungen zurückkehren, die in diesem Sommer an die Grundschule wechseln. Dann können etwa 35 Prozent aller Kita Kinder wieder in den Einrichtungen gehen, wobei die Notbetreuung weiter läuft wie bisher. In Köln werden normalerweise in städtischen Kitas und Einrichtungen freier Träger sowie der Tagespflege regulär rund 45.000 Kinder betreut.
Auch die Tagesmütter und -väter dürfen wieder Kinder betreuen, allerdings nur Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. Auch Kinder mit bewilligter Eingliederungshilfe können wieder in die familiennahen Betreuungsangebote gehen, da die Gruppen nur bis zu fünf Kinder umfassen.
Die weitere Planung des Landes NRW sieht vor, dass voraussichtlich ab Juni 2020 auch alle anderen Kinder zumindest tageweise wieder ihre Kita oder Kindertagespflegestelle besuchen können. In welchem Umfang das möglich sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
Sämtliche Erweiterungen des Betreuungsangebotes hängen von der Entwicklung der Infektionszahlen ab. Sie könnten daher auch wieder angepasst oder begrenzt werden müssen. Zudem muss neben ausreichenden Räumlichkeiten auch genügend pädagogisches Personal zur Verfügung stehen, wenn wieder mehr Kinder in die Einrichtungen kommen.
Die Stadt appelliert auch weiterhin an alle Eltern, ihre Kinder nur dann in die Kita oder die Kindertagespflege zu bringen, wenn sie die Betreuung nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig verantwortungsvoll organisieren können. Zu beachten gilt auch, dass mit jedem zusätzlichen Kontakt außerhalb der Familie das Infektionsrisiko für Kinder und deren Familie steigt. Auch die Gesundheit der Betreuerinnen und Betreuer in den Kindertageseinrichtungen sollte berücksichtigt werden.
Seit 16. März 2020 arbeiten Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen im Notbetrieb. Sie stellen damit sicher, dass Familien mit mindestens einem Elternteil in einem systemrelevanten Beruf weiter der Arbeit nachgehen können. Dies gilt auch für alleinerziehende Eltern, die erwerbstätig sind oder sich in einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden. Auch hier ist Voraussetzung, dass es keine private oder anderweitige verantwortungsvolle Betreuungsmöglichkeit gibt. In den ersten Tagen wurden rund 780 Kinder in Kitas und der Tagespflege betreut, zuletzt (Stand 12. Mai 2020) kamen rund 6.850 Kinder in die Notbetreuung in Kitas und Tagespflege.