Rat der Stadt Köln hat Bedarf festgestellt und Verwaltung mit Planung beauftragt

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 5. Februar 2026, über das geplante neue Suchthilfezentrum entschieden. In der Beschlussvorlage hat der Rat zunächst den Bedarf des Suchthilfezentrums auf dem Grundstück am Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorf-Straße festgestellt sowie die Verwaltung mit den Vorplanungen beauftragt.

Das Suchthilfezentrum soll Konsumräume, psychosoziale und medizinische Beratung sowie tagesstrukturierende Maßnahmen und Notschlafstellen in ausreichender Zahl anbieten und täglich rund um die Uhr geöffnet sein. Auf Grundlage eines abgestimmten Sicherheitskonzeptes sollen die beteiligten Akteure bedarfsgerechte Reaktionszeiten koordinieren. Oberstes Ziel ist der Schutz der Anwohnenden. Vor diesem Hintergrund wird im öffentlichen Raum kein Drogenkonsum mehr geduldet. Der Standort Perlengraben soll zudem durch ergänzende Suchthilfestrukturen unterstützt und Maßnahmen der Suchtprävention intensiviert werden. Zudem sollen umliegende Spielplätze aufgewertet und verstärkt kontrolliert werden.

Zum Beschluss gehört zudem ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept. Ziel ist es, Anwohnende, Schulen, Nutzer*innen der Einrichtung und weitere Betroffene frühzeitig, kontinuierlich und transparent zu informieren und dort, wo Gestaltungsspielräume bestehen, Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten, beispielsweise hinsichtlich der Arbeitsweise, der Gestaltung der Umgebung und des Zusammenwirkens zwischen den verschiedenen Akteursgruppen. Ergänzend etabliert die Verwaltung einen Austausch mit Schulen, Gewebetreibenden, Bürger*innenvereinen, Interessensgemeinschaften und weiteren betroffenen Akteur*innen.

Ein Suchthilfezentrum, dessen Angebot weit über ein reines Drogenkonsumraumangebot hinausreicht, ist nötig geworden, weil sich die Situation um die offene Drogenszene in Köln in den vergangenen Monaten zugespitzt hat. Dies ist vor allem auf den stark zunehmenden Crack-Konsum zurückzuführen. Suchthilfezentren leisten einen wesentlichen Beitrag, schwerstabhängige Menschen zu schützen. Sie geben ihnen die Möglichkeit, in sicherer Umgebung zu konsumieren. Suchthilfezentren sind wesentliche Bausteine des erweiterten Kölner Suchthilfekonzepts. Dieses verfolgt vorrangig zwei Ziele: Die Schadensminimierung für die kranken, schwerstabhängigen Menschen sowie die Zurückdrängung der offenen Drogenszene.

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