Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich

Nach 20 Jahren endet die Nutzungszeit von Reihengräbern auf den Kölner Friedhöfen, in denen im Jahr 1996 Verstorbene bestattet wurden. Eine Verlängerung und der Erhalt der Reihengrabstätten nach Ablauf der Nutzungsrechte sind nicht möglich. Die Friedhofsverwaltung hat mit Schildern darauf hingewiesen, dass sie den Grabstein kostenlos abräumt. Wer das nicht möchte, kann es nach Einholen einer Abräumgenehmigung selbst tun.

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Friedhöfe mit einer längeren Ruhezeit von 30 Jahren in Westhoven, in Brück (am Lehmbacher Weg), in Rath-Heumar und bestimmte Flure auf dem Südfriedhof. Die Nutzungszeit der 1996 erworbenen Reihengräber endet hier im Jahr 2026.

Zur Beantwortung von Fragen steht die Friedhofsverwaltung unter (0221) 221-25108 zur Verfügung.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit