86 abgeschlossene Wohneinheiten ab 2026 an der Siegburger Straße in Köln-Poll

In Köln-Poll wird an der Siegburger Straße 275-277 ein neues Mehrfamilienhaus entstehen. Dieses wird über 86 öffentlich geförderte abgeschlossene Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von 5.829 Quadratmetern verfügen, die sich über vier Vollgeschosse und das Dachgeschoss verteilen. Diese Wohnungen werden an Inhaber*innen eines Wohnungsberechtigungsscheins vermietet werden. Die einzelnen Wohnungen verfügen über ein bis fünf Zimmer. Die Wohnflächen der Wohnungen variieren zwischen 34 und 134 Quadratmetern.  

Das Wohngebäude soll nach aktuellem Stand im Juni 2026 bezugsfertig werden. Nach Fertigstellung werden die 86 öffentlich geförderten Wohnungen der Stadt Köln zur unmittelbaren Belegung zur Verfügung stehen. Das hatte der Rat der Stadt Köln im nicht öffentlichen Teil seiner Sitzung am 14. November 2024 beschlossen.  

Im Erdgeschoss des Wohngebäudes werden zusätzlich eine Büroeinheit sowie eine weitere Wohnung errichtet. Dieser Bereich verfügt über einen eigenen Gebäudezugang und ist für eine Nutzung durch den Benedikt Labre e. V. (OASE) vorgesehen, der aufgrund der Entwicklung des Deutzer Hafens seinen bisherigen Standort an der Alfred-Schütte-Allee aufgeben muss. Diese Büroeinheit und die weitere Wohnung sollen unmittelbar seitens der OASE für die Beratung von obdachlosen und wohnungslosen Menschen angemietet werden.  

Ich bin allen Investor*innen dankbar, die den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorantreiben. Sie tragen dazu bei, dass Personen, die es auf dem angespannten Kölner Wohnungsmarkt besonders schwer haben, ein zu Hause finden. So können wir eine sozial ausgewogene Mieterschaft gewährleisten, Diversität der Stadtviertel bewahren und Gentrifizierung entgegensteuern,

sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.  

Die Verwaltung hat für die Erstvermietung schon vor mehreren Jahren das Konzept der integrativen Belegung entwickelt. Hiernach erfolgt eine Vermittlung der Wohnungen jeweils zu einem Drittel an:

  1. Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein (WBS) aus dem umliegenden Stadtteil,
  2. dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt und
  3. wohnungslose Menschen sowie an Geflüchtete mit gesichertem Aufenthaltsstatus, die bisher in den städtischen Unterbringungseinrichtungen leben

Das Amt für Wohnungswesen übernimmt deshalb mit diesem Konzept der sozialintegrativen Belegung eine wichtige Steuerungsfunktion zum Erhalt des sozialen Friedens innerhalb der Stadtgesellschaft.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit