Förderanträge können ab kommendem Donnerstag, 5. Juni 2025, gestellt werden
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2025 die Anpassungen der bisherigen Förderprogramme "Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen" und "Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten" beschlossen. Aufgrund von Änderungsanträgen während der Ratssitzung hat sich der Start der Antragstellung um wenige Tage verzögert.
Ab Donnerstag, 5. Juni 2025, setzen nunmehr die zukünftigen Förderprogramme "Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln" und "Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln" Anreize für Investitionen in den Ausbau regenerativer Energien und lösen damit die bisherigen Förderprogramme ab. Das Förderprogramm "Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen" wird künftig nicht mehr angeboten und wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die in der Ratssitzung eingebrachten und beschlossenen Änderungen müssen geprüft und bewertet werden. Die neuen Programme werden entsprechend ergänzt und gehen dann zeitnah an den Start. Die zukünftigen Förderprogramme wurden an die aktuellen Rahmenbedingungen beim Ausbau regenerativer Energien angepasst und entbürokratisiert. Die Überarbeitung soll damit auch zu einer vereinfachten Bearbeitung führen. Für 2025 stehen im Haushalt der Stadt Köln insgesamt zwölf Millionen, für 2026 acht Millionen Euro als Gesamtbudget zur Verfügung.
Im neuen Förderprogramm "Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln" steht der Ausbau der Photovoltaik inklusive Batteriespeicher bei Wohngebäuden im Fokus. Da die Einzelkosten für Photovoltaik-Anlagen um bis zu 40 Prozent gesunken sind, derzeit keine Mehrwertsteuer erhoben wird und die handwerklichen Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, hat sich die Stadt Köln für eine neue Art der Zuschussförderung entschieden. Mit der Umstellung der Förderung auf Pauschalbeträge, wird die Berechnung der jeweiligen Fördermittel vereinfacht. Die Fördermittel werden darüber hinaus einer größeren Anzahl von Antragstellenden zur Verfügung stehen können. Bei Photovoltaikanlagen wird zukünftig je nach Anlagenleistungen eine Förderpauschale von 1.500 Euro bis 2.500 Euro gezahlt. Die Förderung für Batteriespeicher wird je nach Speicherleistung mit einer Förderpauschale von 500 Euro bis 1.300 Euro bezuschusst. Die Installation von Steckersolargeräten wird mit 150 Euro je Wohneinheit gefördert und richtet sich als Angebot vor allem auch an Mieter*innen. Köln-Pass Inhaber*innen erhalten eine erhöhte Förderung.
Mit dem Förderprogramm "Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln" werden kleine und mittlere Unternehmen weiterhin Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern auf Gewerbeimmobilien in Form von Förderpauschalen erhalten.
Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen sowie den Zugang zum Online-Antragsverfahren finden Interessierte auf der Internetseite des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes unter www.stadt-koeln.de/klimafreundliches-wohnen-und-arbeiten