Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Bürgerinformationsveranstaltung

Nach Abschluss des hochbaulichen Qualifizierungsverfahrens für die Erweiterung der DEVK Zentrale in Form eines Hochhauses auf dem Grundstück des derzeitigen Zooparkhauses sollen die zwischenzeitlich überarbeiteten Pläne nun der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Bürgerinformationsveranstaltung dient zugleich der gesetzlich vorgeschriebenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für das zur Umsetzung notwendige Bebauungsplanverfahren. Die Veranstaltung findet am Montag, 23. Juni 2025, im Dachsalon der Flora, Am Botanischen Garten 1, Köln-Riehl, statt. Einlass ist ab 18 Uhr, Beginn um 18.30 Uhr.

Nach der Vorstellung der Wettbewerbsergebnisse der Hochhausplanung für die Erweiterung der DEVK Zentrale erhalten die Teilnehmer an verschiedenen Thementischen die Gelegenheit, den Entwurf des Preisträgers zu diskutieren und Anregungen sowie Vorschläge für die weitere Planung einzubringen. Alle eingegangenen Vorschläge und Anregungen werden dokumentiert und anschließend den politischen Gremien zur Beratung über die Vorgaben für das Bebauungsplanverfahren vorgelegt. Alle interessierten Bürger*innen sind herzlich eingeladen, sich in den Planungsprozess um ein wichtiges stadtbildprägendes Hochbauprojekt einzubringen.

Hintergrund des Projekts
Die DEVK setzt derzeit die Sanierung ihrer Zentrale an der Riehler Straße um. Zur Bündelung der teilweise im Stadtgebiet verteilten Bürostandorte ist geplant, auf dem Gelände des ehemaligen Zooparkhauses ein 144 m hohes Bürohochhaus mit Konferenz- und Schulungszentrum zu errichten. Ergänzende Nutzungen wie ein Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss sowie gastronomische Angebote sollen das Programm abrunden und das Gebäude auch für die Öffentlichkeit öffnen.

Zur Findung eines verträglichen Hochhausentwurfs im sensiblen Umfeld der Rheinpromenade mit Blick auf Altstadt und Dom wurde ein zweiphasiges Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Als Sieger ging das Planungsbüro JSWD Architekten in Zusammenarbeit mit RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten hervor.

Rechtlicher Rahmen
Zur Umsetzung der Planung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist neben der später erfolgenden Auslegung ein gesetzlich vorgeschriebener Beteiligungsschritt im Bebauungsplanverfahren und dient dazu, der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig die Gelegenheit zu geben, Anregungen und Vorschläge in die weitere Planung einzubringen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit