Verantwortung für rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs liegt bei dem*der Wähler*in
Zur Kommunalwahl am Sonntag, 14. September 2025, wurden bis zum heutigen Donnerstag, 4. September 2025, 8 Uhr, für 249.818 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen ausgestellt. Bei insgesamt 817.622 Wahlberechtigten (Stand 4. September 2025) entspricht dies einem Anteil von 30,55 Prozent. Bei der Kommunalwahl haben bis heute 9.475 Wähler*innen die Direktwahl genutzt (Briefwahl an Ort und Stelle). Das sind 3,79 Prozent derjenigen, die sich für die Briefwahl entschieden haben.
Für die Integrationsratswahl am Sonntag, 14. September 2025, wurden bislang für 25.294 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen ausgestellt. Bei insgesamt 346.333 Wahlberechtigten (Stand 4. September 2025) entspricht dies einem Anteil von 7,30 Prozent. Bei der Wahl des Integrationsrates haben sich bislang 762 Wähler*innen, also 3,01 Prozent der Wahlberechtigten, für die Direktwahl entschieden.
Um sicher zu gehen, dass der Wahlbrief rechtzeitig beim Wahlamt eingeht, weist die Stadt Köln darauf hin, dass diejenigen, die Briefwahlunterlagen bereits erhalten, aber noch nicht gewählt haben, jetzt zügig wählen und den hellroten beziehungsweise für die Integrationsratswahl den gelben Wahlbrief zurückschicken sollten.
Wer seinen Wahlbrief nicht rechtzeitig verschicken kann, hat bis zum Wahlsonntag, 14. September 2025, 16 Uhr, die Möglichkeit, seinen Wahlbrief in den Briefkasten des Wahlamtes, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln (Kalk) einzuwerfen. Ausschließlich am Wahltag, Sonntag, 14. September 2025, 12.30 bis 16 Uhr, kann der Wahlbrief am Infopoint des Briefwahlzentrums in der Koelnmesse, Eingang Ost, Deutz-Mülheimer Straße 51, 50679 Köln (Deutz) abgegeben werden.
Der Wahlbrief kann am Wahltag nicht in einem Wahlraum abgeben werden. Aus diesem Grund wird auch denjenigen empfohlen, die Briefwahl noch beantragen möchten, dies zeitnah zu tun. Dies ist zwar noch bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr möglich (im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung bis zum Wahltag, 14. September 2025, bis 15 Uhr), jedoch sind die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs liegt bei dem*der Wähler*in.
Die alternative Möglichkeit der Direktwahl besteht noch bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, in allen neun Bezirksrathäusern – dies ist nur in dem Stadtbezirk möglich, in dem man gemeldet ist. Außerdem können alle wahlberechtigten Kölner*innen am Direktwahlschalter im Kalk-Karree (Atrium Kalk-Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1, Köln-Kalk) ihre Stimmen abgeben – unabhängig vom Melde-Stadtbezirk.