Zwei neue Gymnasien und eine Gesamtschule starten zum Schuljahr 2025/26
Das Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen für das kommende Schuljahr 2025/26 ist weitgehend abgeschlossen. Es werden sich wie üblich in den kommenden Wochen nur noch geringfügige Änderungen ergeben, etwa durch noch laufende Widerspruchsverfahren von Erziehungsberechtigten oder Umzüge von Familien. In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am Montag, 12. Mai 2025, bilanziert die Stadt Köln nun das diesjährige Anmeldeverfahren.
Zum Schuljahr 2025/26 wechseln insgesamt 9.062 Schüler*innen von der Grundschule an eine weiterführende Schule in Köln. Davon werden 2.668 Kinder eine Gesamtschule, 4.085 ein Gymnasium, 1.366 eine Realschule und 237 eine Hauptschule in städtischer Trägerschaft besuchen. Insgesamt 706 Kinder haben einen Platz an einer Schule in nicht-städtischer Trägerschaft erhalten.
Mit den beiden neuen Gymnasien Brügelmannstraße und Neustadt/Nord hat die Stadt Köln das Angebot an Gymnasialplätzen um insgesamt 228 Plätze erweitert. Die neue vierzügige Gesamtschule Kalk bietet 120 Plätze an. Im Gymnasium Brügelmannstraße und in der Gesamtschule Kalk werden Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam unterrichtet.
Die beiden neuen Gymnasien liegen im Stadtbezirk Innenstadt, zu dem auch der Stadtteil Deutz gehört. Die neue Gesamtschule Kalk startet im Gebäude des neuen Gymnasiums Brügelmannstraße und zieht in das Gebäude des Wissenschaftsmuseums "Odysseum" in Kalk, sobald es in voraussichtlich drei Jahren für die Schulnutzung umgebaut wurde.
Insgesamt stehen zum Schuljahr 2025/26 in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen 2.808 Gesamtschul-, 4.283 Gymnasial-, 1.728 Real- und 864 Hauptschulplätze in städtischer Trägerschaft zur Verfügung. Das Schulplatz-Angebot wird durch Schulen in freier Trägerschaft erweitert. Bis zu den vergangenen Osterferien konnte allen angemeldeten Schüler*innen ein Schulplatz zugesagt werden.
Im diesjährigen Anmeldeverfahren wurde kein Zweitwunsch abgefragt. Bei einer Absage in einer Anmeldephase konnten die Kinder im nächsten Anmeldezeitraum von den Erziehungsberechtigten an einer Schule mit freien Kapazitäten angemeldet werden. Dabei war es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt innerhalb einer Anmelderunde einzelne Anmeldungen bei einer Schule eingingen. Unmittelbar nach Ende einer Anmeldephase wurden die Anmeldungen gebündelt verarbeitet. In allen Anmeldezeiträumen wurde bei einem Anmeldeüberhang an einer Schule der von Land NRW formulierte Auswahlkriterienkatalog, aus dem die Schulleitungen einzelne Kriterien auswählen und anwenden konnten, hinzugezogen. Das waren beispielsweise der Schulweg oder das Losverfahren.
In manchen Stadtteilen waren Anmeldeüberhänge zu verzeichnen, in anderen waren in derselben Schulform noch freie Plätze vorhanden. Die Schüler*innen, die zunächst keine Zusage erhalten hatten, konnten im folgenden Zeitraum an einer weiteren Schule derselben oder einer anderen Schulform mit freien Plätzen angemeldet werden.
Unter SessionNet | Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen in Köln für das Schuljahr 2025/26 kann die Mitteilung der Verwaltung für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung mit weiteren Informationen abgerufen werden.