Stadt trifft letzte Vorbereitungen für die Sessionseröffnung

Am Mittwoch, 11. November 2026, werden in Köln wieder Tausende Jeck*innen den Beginn der fünften Jahreszeit feiern – viele von ihnen auf Straßen und Plätzen überall in der Stadt. Die Stadt Köln setzt auch in diesem Jahr ein umfassendes, mit der Polizei, den Kölner Verkehrs-Betrieben und allen anderen relevanten Akteur*innen abgestimmtes Sperr- und Sicherheitskonzept um, um die Feiernden zu schützen und im Bereich der Karnevals-Hotspots bestmöglich die Interessen der Anwohner*innen zu wahren. Am "Elften im Elften" wird im Stadthaus in Deutz ein Koordinierungsstab tagen, in dem neben der Stadtverwaltung und ihrem Dienstleister die Landes- und Bundespolizei, die Kölner Verkehrs-Betriebe, die Abfallwirtschaftsbetriebe und der Veranstalter der Eröffnungsveranstaltung in der Altstadt vertreten sind.

Dirk Käsbach, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Köln:

Wir erwarten am Elften Elften mehrere Zehntausend Jeckinnen und Jecke aus nah und fern, die hier bei uns den Sessionsauftakt feiern möchten. Darauf haben wir uns gemeinsam mit der Polizei, unserem Dienstleister und vielen anderen Akteur*innen vorbereitet und zahlreiche Maßnahmen ergriffen, damit Kölner*innen und Besucher*innen fröhlich und sorglos feiern können und Anwohnende bestmöglich geschützt werden. Wir bitten alle Feiernden, Rücksicht auf ihre Mitmenschen zu nehmen und respektvoll mit deren Eigentum umzugehen. Dies gilt für unsere Schwerpunkte im Kwartier Latäng, in der Alt- und Südstadt genauso wie für die Feiernden in den Veedeln. Beschallen Sie Ihre Nachbarschaft nicht zu sehr, kümmern Sie sich um Mitmenschen, die Hilfe benötigen und nutzen sie Mülltonnen und Toiletten.

Jugendschutz
Wie bereits in den vergangenen Jahren werden Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes in den Tagen vor der Sessionseröffnung Einzelhandel und Gastronomie aufsuchen, um über den Jugendschutz zu informieren.

Auch in diesem Jahr werden Jugendliche Mitarbeiter*innen von Polizei und Ordnungsamt am 11.11. Testkäufe in Kiosken tätigen. Gewerbetreibende, die Alkohol, Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sowie deren Behältnisse, E-Zigaretten, Snus, Shishas und deren Behältnisse an Kinder und Jugendliche abgeben, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Für einen Erstverstoß werden Geldbußen zwischen 200 und 350 Euro fällig. Bei wiederholten Verstößen wird die Geldbuße in der Regel verdoppelt. Neben der Festsetzung von Bußgeldern riskieren Gewerbetreibende weitergehende ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Schließung des Geschäfts und der Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person.

Jugendamt/Streetwork
Um feiernden Minderjährigen im "Kwartier Latäng" unkomplizierte Hilfestellung zu gewährleisten und gefährdende Situationen frühzeitig abzuwenden, verstärkt das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln seine Präsenz vor Ort.

Das Jugendamt wird mit knapp 40 Mitarbeiter*innen im Einsatz sein. Ein Team von 15 Fachleuten ist im Rahmen des erweiterten Jugendschutzes unterwegs. Im Zentrum des Geschehens wird ein Unterstützungsangebot von 9 bis 23 Uhr für minderjährige Feiernde eingerichtet.

Diese Maßnahme erfolgt in enger Kooperation mit den Ordnungskräften, der Polizei und medizinischen Ersthelfer*innen. Weitere zehn pädagogische Mitarbeiter*innen werden von 10.30 bis 23 Uhr das medizinische Notfallversorgungszentrum (NVZ) der Feuerwehr unterstützen. Das Streetwork-Team wird mit 14 Mitarbeiter*innen von 10 bis 20 Uhr im Kwartier Latäng inklusive Ringe und Aachener Weiher im Einsatz sein. Die Fachkräfte unterstützen die feiernden Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch das kostenlose Aushändigen von beispielsweise Wasser, kleinen Snacks und Taschentüchern. Zudem hilft das Team bei Orientierungslosigkeit oder anderen Nöten weiter, verständigt im Bedarfsfall die Sanitätsdienste und steht für diese als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Verwaltung bittet die Eltern von feiernden Minderjährigen, ihren Nachwuchs darauf hinzuweisen, dass ein freudvoller Karneval am besten gelingt, wenn man nicht durch übermäßigen Alkoholkonsum die Kontrolle verliert und ärztlicher Hilfe bedarf. Wichtig ist auch, dass Eltern für ihren Nachwuchs im Notfall telefonisch erreichbar sind und diesen bei Bedarf abholen können.

Südstadt
Neben dem "Kwartier Latäng" und der Altstadt hat sich die Südstadt zwischen Chlodwigplatz und Severinstorburg beziehungsweise Ubierring zu einem beliebten Ort für Feiernde entwickelt. Dem wird die Stadt durch eine erhöhte Präsenz von Ordnungskräften Rechnung tragen. Zusätzliche Toiletten und Eventtonnen sollen vor Vermüllung und Wildpinkelei schützen. Um hilflosen oder verletzten Personen zeitnah helfen zu können, werden im Bereich des Chlodwigplatzes und des Severinskirchplatzes zwei Unfallhilfsstellen aufgebaut. Beide werden durch Hilfsdienste betreut. Die KVB werden zusätzliches Personal einsetzen und im Bereich der Haltestelle Chlodwigplatz Absperrschranken installieren, um Besucherströme zu lenken und den Betrieb der Linien 15 und 16 so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. 

Rettungsdienst: Unfallhilfsstellen und Notfallversorgungszentrum Um den Feiernden eine schnelle und effiziente medizinische Hilfe zu gewährleisten, werden mehrere Unfallhilfsstellen im Bereich Kwartier Latäng und der Altstadt am Rheinufer betrieben. Im Bereich des Kwartier Latäng können diese am Rathenauplatz, Roonstraße, Dasselstraße, und Hans-Meyer Weg bei medizinischen Problemen aufgesucht werden. Im Bereich der Altstadt gibt es am Fischmarkt und am Leystapel, unterhalb der Deutzer Brücke, jeweils eine Unfallhilfsstelle – hierzu bitte die jeweilige Beschilderung beachten. Neu in diesem Jahr sind die Unfallhilfsstellen in der Südstadt am Chlodwigplatz und Severinskirchplatz. Zur Entlastung der innerstädtischen Krankenhäuser betreibt die Feuerwehr Köln auch in diesem Jahr wieder ein Notfallversorgungszentrum (NVZ) im Berufskolleg Humboldtstraße. Hier werden Patient*innen, die nur temporär eine medizinische Betreuung bedürfen, durch Ärzt*innen und Notfallsanitäter*innen versorgt.

Parallel zu den Unfallhilfsstellen und der Inbetriebnahme des NVZ wird die Einsatzmittelvorhaltung von Rettungsdienstfahrzeugen stark erhöht und eine temporäre Rettungsdienstwache im Innenstadtbereich in Betrieb genommen.

Landschaftsschutz
Der Naturschutzbeirat hat der Befreiung für die Uni-Wiese als Notfall-/Überlauffläche für den 11. November 2026 gemäß § 67 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz am 28. September 2026 zugestimmt. Die Befreiung wurde von der Unteren Naturschutzbehörde daraufhin erteilt. Um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, werden weiterhin notwendige Maßnahmen ergriffen:

  • Verlegung von Bodenplatten
  • Nochmalige Erweiterung der Umzäunung wertvoller Flächen
  • Glasverbot (Rechtsgrundlage Naturschutz)

Grünflächen
Die abgesperrten und eingezäunten Flächen am Aachener Weiher und im Hiroshima-Nagasaki-Park entsprechen dem Konzept des vergangenen Karnevals. Da sich diese Regelung bestens bewährt hat, bleiben die Absperrungen und Flächengrößen unverändert. Im Bereich des Hiroshima-Nagasaki-Parks gibt es wie im Vorjahr nur eine reine Durchlaufzone, wodurch die Aufenthaltsflächen entsprechend reduziert bleiben. Analog dazu stehen im Bereich Aachener Weiher zehn Toiletten und zehn Urinale zur Verfügung.

Glasverbotszone gilt auch im Grüngürtel
Um Verletzungen von Menschen und Tieren zu vermeiden und die Umwelt zu schonen, gilt erneut ein Glasverbot für den Inneren Grüngürtel zwischen Luxemburger und Aachener Straße. Die AWB stellen zusätzliche Glascontainer auf, damit Flaschen vorschriftsmäßig entsorgt werden können. Eine Karte weist auf die Glasverbotszonen hin. Das Glasverbot gilt am 11.11. auf der Uniwiese und im Hiroshima-Nagasaki-Park von 8 bis 22 Uhr.

Im Kölner Stadtgebiet werden insgesamt 33 Glasbehälter mit je 1.100 Liter Fassungsvermögen aufgestellt, schwerpunktmäßig im Bereich der Feierzonen (Stichwort "Mehr Spaß ohne Glas"). Diese werden deutlich als Glasbehälter gekennzeichnet. Zusätzlich werden 770 Tonnen mit einem Fassungsvermögen von je 240 Litern aufgestellt. Diese sind hauptsächlich für Restmüll, aber auch Glas vorgesehen. Denn: Lieber Glas in der Tonne als Bruchglas auf der Wiese oder Straße – denn dies bedeutet Verletzungsgefahr und die Gefahr von Beschädigungen an Reifen von Rettungsfahrzeugen.

Zugangsbegrenzung und Glasverbot im "Kwartier Latäng" (Bereich Zülpicher Straße)
Zum Schutz der Anwohner*innen und damit der Bereich nur so voll wird, dass Rettungseinsätze jederzeit möglich bleiben, wird die Stadt Köln den Zugang ins Viertel wie in den vergangenen Jahren regeln. Der zentrale Eingang befindet sich an der Zülpicher Straße/Ecke Zülpicher Wall, zwei weitere im Bereich der Roonstraße/Ecke Beethovenstraße und Kyffhäuser Straße/Barbarossaplatz. Die Heinsbergstraße zwischen Kyffhäuserstraße und Zülpicher Straße wird durch einen Kontrollpunkt gesperrt, um den Seitendruck auf die Zülpicher Straße Ecke Heinsbergstraße zu vermeiden.

Für Anwohner*innen, Gewerbetreibende und deren Beschäftigte sowie Karteninhaber*innen von geschlossenen Gesellschaften wird es separate Eingänge geben. Anwohner*innen erhalten mit einem Ausweisdokument, das ihre aktuelle Meldeadresse enthält, an allen Sperren Zugang. Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten erhalten mit Zugangsbändern, die im Vorfeld von der Stadt Köln ausgegeben werden, Zugang. Gastronom*innen, die am 11.11. Veranstaltungen mit geschlossenen Gesellschaften durchführen, können ihre Eintrittskarten im Vorfeld beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln registrieren lassen, so dass ihre Gäste dann unter Vorlage der Eintrittskarte ebenfalls Zugang in das gesperrte Viertel erhalten.

Aus Sicherheitsgründen gilt auch im "Kwartier Latäng" ein Glasverbot. Flaschen oder andere Behältnisse aus Glas dürfen am 11.11. von 8 bis 8 Uhr des Folgetags nicht mitgeführt werden. Flascheninhalte können an den Sperren in Plastikbehältnisse umgefüllt werden. Nicht erlaubt ist zudem die Mitnahme von Musikboxen und sperrigen Gegenständen wie Handkarren und Klappstühlen.

Unter https://www.stadt-koeln.de/artikel/07227/index.html sind auf der Internetseite der Stadt Köln Informationen zum Glasverbot abrufbar.

Für den Fall, dass zu viele Feiernde die Zülpicher Straße ansteuern sollten, hat die Stadt Köln auf der nahegelegenen Uniwiese wieder eine Fläche inklusive Wegeführung eingerichtet, die Teil des Sperr- und Sicherheitskonzeptes zur Abwehr von Gefahren ist. Die Nutzung dieser Notfall-/Überlauffläche erfolgt bei Bedarf. Es werden keine Getränke ausgeschenkt. Wie bereits in der vergangenen Session wird es keine Musikbeschallung geben. Die vorhandenen Lautsprecher dienen lediglich gegebenenfalls erforderlichen Durchsagen. Damit die Wiese geschützt wird, lässt die Stadt Köln sie von einer Fachfirma mit Platten abdecken und stellt ausreichend Müllbehälter und Toiletten bereit. Die Bereiche der Uniwiese, die nicht genutzt werden sollen, werden abgesperrt.

Glasverbotszone Altstadt und Glasverzicht in der Südstadt
In der Altstadt gilt am 11.11. ein Glasverbot von 8 bis 8 Uhr des Folgetages. In der Südstadt wird von 8 bis 22 Uhr um einen freiwilligen Verzicht auf Glas gebeten.

Konsequentes Vorgehen des Ordnungsamtes
Rund 450 Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes sind im Einsatz, um auf der Straße, aber auch im Koordinierungsstab für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Etwa 1.200 Mitarbeiter*innen eines privaten Sicherheitsunternehmens unterstützen bedarfsorientiert die Arbeit des Ordnungsamtes und wurden von der Stadt Köln mit der Glas- und Einlasskontrolle an den Zugängen und der Sicherung von Straßensperren beauftragt. Diese Sicherheitskräfte tragen Westen mit Nummern, die eine eindeutige Identifikation möglich machen.

Toiletten- und Müllkonzept
In den stark frequentierten Bereichen wird die Stadt Köln rund 750 mobile Toiletten und Urinale aufstellen, davon rund 450 Toiletten im "Kwartier Latäng". Ein besonderes Augenmerk liegt an diesem „Elften im Elften“ in der Südstadt, vor allem im Bereich rund um den Chlodwigplatz und Ubierring. Hier werden nicht nur zusätzliche Toiletten, sondern auch Event-Tonnen aufgestellt. Insgesamt werden die AWB 640 orangefarbene Eventtonnen mit 240 Litern sowie 32 Glascontainer mit je 1.100 Litern Fassungsvermögen aufstellen. Die Feiernden werden gebeten, von diesen Tonnen und Glascontainern Gebrauch zu machen und nichts neben die Tonnen zu stellen.  

Hilfe bei sexualisierter Gewalt
EDELGARD ist am 11.11. von 10 bis 1 Uhr telefonisch unter 0221/221-27777 erreichbar. Eine Anlaufstelle in Form eines orangenen Pavillons befindet sich am Barbarossaplatz auf Höhe des Salierring 44. Zudem sind zwei mobile Teams mit je zwei Beraterinnen unterwegs, die Mädchen, Frauen und queere Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, beraten und informieren. Weiterhin gibt es "EDELGARD schützt"-Orte. Diese sind unter Schützende Orte am 11.11. zu finden.

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist unter der Telefonnummer 116 016 immer rund um die Uhr erreichbar. Die Beratung ist mit Hilfe von Dolmetscherinnen in 18 Sprachen möglich, weitere Informationen können unter Das Hilfetelefon: Hilfetelefon abgerufen werden.

Erhebliche Verkehrseinschränkungen
Um Gefahrensituationen zu vermeiden sowie Toiletten und notwendige Absperrungen rechtzeitig einzurichten, wurden in Teilbereichen bereits seit dem 30. Oktober 2026 im "Kwartier Latäng" zahlreiche Halteverbote eingerichtet.

Die Stadt Köln appelliert an alle Verkehrsteilnehmer*innen, ihre Fahrzeuge außerhalb der gesperrten Bereiche zu parken und die Sonderbeschilderung frühzeitig zu beachten, da andernfalls Autos, aber auch im Weg stehende Zweiräder, abgeschleppt werden müssen.

Eine Übersicht über gesperrte Straßen ist abrufbar unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrskalender/

Weitere Informationen:

Straßensperrungen im "Kwartier Latäng"
Die Roonstraße wird zwischen Lindenstraße und Barbarossaplatz für Fahrzeuge ab Dienstag, 10. November 2026, gegen 14 Uhr gesperrt, Anwohner*innen und Gewerbetreibende können über Nebenstraßen ins Viertel gelangen. Darüber hinaus beginnt die Sperrung folgender Straßen im „Kwartier Latäng“ am 11. November 2026 gegen 7 Uhr und wird voraussichtlich zwischen 2 und 4 Uhr des Folgetags aufgehoben:

  • Zülpicher Straße zwischen Universitätsstraße und Zülpicher Platz
  • Luxemburger Straße ab Barbarossaplatz in Fahrtrichtung stadtauswärts
  • Hohenstaufenring zwischen Lindenstraße und Barbarossaplatz
  • Rathenauplatz, Boisseréestraße, Görresstraße, Lochnerstraße, Meister-Gerhard-Straße, Heinsbergstraße, Kyffhäuserstraße, Hochstadenstraße, Dasselstraße, Moselstraße, Engelbertstraße (zwischen Roonstraße und Beethovenstraße), Zülpicher Wall, Meister-Ekkehart-Straße und Wilhelm-Waldeyer-Straße.

Je nach Andrang der Feiernden wird bei Bedarf im Laufe des Tages die Luxemburger Straße ab Universitätsstraße auch in Fahrtrichtung stadteinwärts sowie die Bachemer Straße/Lindenstraße in beide Fahrtrichtungen gesperrt.

Autofahrer*innen sollten den gesamten Innenstadtbereich weiträumig umfahren beziehungsweise P+R-Plätze anfahren und den ÖPNV nutzen. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrskalender/

Einschränkungen im Bus- und Bahnverkehr
Das Sicherheits- und Sperrkonzept legt besonderen Wert darauf, den öffentlichen Personennahverkehr aufrechtzuerhalten. Dennoch wird es Einschränkungen geben. Die KVB-Linie 9 wird am 11.11. ab etwa 7 Uhr in beiden Fahrtrichtungen über die Aachener Straße und die Gürtelstrecke umgeleitet. Die KVB-Linien 12 und 15 fahren den üblichen Linienweg, wobei die Haltestelle "Zülpicher Platz" ab etwa 9 Uhr nicht mehr angefahren wird.  

Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen
Grundsätzlich gilt in der Kölner Innenstadt ein Fahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen. Weitere Informationen, auch zu Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot, sind unter Durchfahrtverbot für Lastkraftwagen in Köln - Stadt Köln abrufbar.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit