Erhöhung von Grund- und Kilometerpreis tritt zum 1. Juni 2026 in Kraft
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. März 2026, eine Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für Taxis (Kölner Taxitarif) beschlossen. Eine Interessenvertretung aus dem Taxigewerbe hatte dies beantragt. Ziel ist eine Anpassung der Preise, insbesondere an die zwischenzeitlich gestiegenen personellen und betrieblichen Kosten. Grund sind unter anderem Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns.
Der Kölner Taxitarif legt als Rechtsverordnung verbindlich fest, welche Beförderungsentgelte für Taxifahrten im Pflichtfahrgebiet der Stadt Köln gelten. Darunter fallen Grundpreis, Kilometerpreise und Entgelte für Wartezeiten. Diese ergeben, wie viel eine Taxifahrt im Stadtgebiet kostet.
Der neue Taxi-Tarif enthält eine zweistufige Anpassung:
ab 1. Juni 2026:
- Grundgebühr bleibt unverändert bei 4,90 Euro
- Kilometerpreis wird auf 2,90 Euro angepasst (vorher: 2,60 Euro) –
- Wartezeit wird auf 60 Cent pro Minute angepasst (vorher: 50 Cent)
ab 1. März 2027:
- Grundgebühr wird auf 5 Euro angepasst
- Kilometerpreis wird auf 3 Euro angepasst
- Zuschlag für Großraumtaxi wird auf 7 Euro angepasst (vorher: 6 Euro)
Zudem soll der Tarifkorridor für Fahrten auf Vorbestellung auf minus 20 Prozent und plus 20 Prozent erweitert werden (vorher minus 5 Prozent und plus 20 Prozent). Zusätzlich plant die Verwaltung, in Kürze eine Allgemeinverfügung zur Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen zu erlassen.
Des Weiteren hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, die Auswirkungen des Taxi-Tarifs nach einem Jahr zu evaluieren und gegebenenfalls Vorschläge für eine erneute Anpassung zu machen. Begleiten soll die Verwaltung einen Runder Tisch mit Vertreter*innen des Taxi- und Mietwagengewerbes eingerichtet werden, um den Prozess fortlaufend im Dialog zu beraten.