Flexibilisierung des Planungsrechts für mehr Wohnungsbau in Köln
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) durch das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" vom 27. Oktober 2025 erhalten Kommunen neue Instrumente, um schneller die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbauvorhaben auf geeigneten Flächen zu schaffen. Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien des Rates zeitnah eine Beschlussvorlage mit klaren Leitlinien für die Anwendung des "Bau-Turbo" in Köln vorlegen. Um Verfahren zu beschleunigen, soll die Verwaltung die Möglichkeit erhalten, künftig Wohnungsbauvorhaben, die den städtebaulichen Zielen der Stadt Köln entsprechen, die Zustimmung zu erteilen.
Oberbürgermeister Torsten Burmester:
Mit dem Bau-Turbo haben wir ein weiteres Instrument, einer der wesentlichen Herausforderungen unserer Gegenwart zu begegnen – der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Wir werden dieses neue Instrument des Baugesetzbuches umfassend nutzen, um schneller Planungsrecht zu schaffen und dadurch den Bau von bezahlbaren Wohnungen zu ermöglichen.
Beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können unter https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/bau-turbo/umsetzer.html?nn=42910#entry_akkordeon_129126_129118 weitere Informationen zum "Wohnungsbau-Turbo" abgerufen werden.