Allgemeinverfügung läuft aus – Ratsbeschluss für Ordnungsbehördliche Verordnung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage über das Alkoholverbot am Brüsseler Platz vor. Eine Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) soll die aktuell gültige Allgemeinverfügung ersetzen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte darauf hingewiesen, dass das bestehende Alkoholkonsum- und -mitführverbot nicht dauerhaft durch eine Allgemeinverfügung erlassen werden darf. Deshalb ist der Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung durch den Rat unbedingt erforderlich.
Für die Bürger*innen ändert sich dadurch nichts. Das Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot gilt nach wie vor täglich von 21 bis 6 Uhr. Diese Regelung soll den Gesundheitsschutz der Anwohner*innen und damit die Nachtruhe unmittelbar ab 22 Uhr zu gewährleisten. Es hat sich gezeigt, dass ein Verbot erst ab 22 Uhr nicht ausreichend ist, da sich die Zahl der Platzbesucher*innen bei einem Verbotsbeginn ab 22 Uhr erst gegen 23 Uhr spürbar verringert.
Der öffentliche Konsum von Alkohol ist während der Geltungszeiten verboten. Das Mitführverbot bezieht sich auf offene alkoholische Getränke beziehungsweise auch alle nicht original verschlossenen alkoholischen Getränke. Von dem Verbot ausgenommen sind die konzessionierten Außengastronomieflächen der angrenzenden Gastronomiebetriebe für Gäste und Mitarbeiter*innen während der genehmigten Öffnungszeiten. Der räumliche Geltungsbereich bleibt identisch wie in der Allgemeinverfügung: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf32/
geltungsbereich_vom_alkoholverbot__br%C3%BCsseler_platz.pdf.
Die Rechtsgrundlage bildet weiterhin das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW. Die bis zum 31. März 2026 gültige Allgemeinverfügung wird bis zum Inkrafttreten der Ordnungsbehördlichen Verordnung verlängert. Die Geldbuße beträgt bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen bis zu 1.000 Euro, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen bis zu 500 Euro.
Unter SessionNet | Brüsseler Platz: Ordnungsbehördliche Verordnung über ein nächtliches
Alkoholkonsumverbot und Alkoholmitführverbot kann die Vorlage ist im Ratsinformationssystem der Stadt Köln abgerufen werden. Weitere Informationen sind hier zu finden.