Stadt Köln plant Erlass einer Allgemeinverfügung

Die Verwaltung plant, eine Allgemeinverfügung über die Festsetzung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Verkehr mit Mietwagen zu erlassen.

Diese soll nach der Ratssitzung im März 2026 bekannt gemacht werden und ist an den neuen Tarifkorridor des Taxitarifs angelehnt. Das Mindestbeförderungsentgelt muss damit mindestens 80 Prozent des regulären Taxitarifs betragen. Dies bedeutet, dass es Mietwagenunternehmen künftig weiterhin freisteht, einen Zuschlag auf den Tarif zu erheben. In Angeboten unterhalb des Tarifs hingegen dürfen Mietwagenunternehmen keine höheren Rabatte einräumen als Taxiunternehmen.

Das Mindestbeförderungsentgelt gilt dann für alle Fahrten mit Mietwagen,

  • die auf dem Gebiet der Stadt Köln beginnen und enden oder
  • auf dem Gebiet der Stadt Köln beginnen und im Pflichtfahrgebiet nach § 1 Abs. 2 der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen enden oder
  • im Pflichtfahrgebiet nach § 1 Abs. 2 der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen beginnen und auf dem Gebiet der Stadt Köln enden.

Das Mindestbeförderungsentgelt gilt nicht für Mietwagenfahrten, die für Krankenfahrten genutzt werden und für die eine entsprechende Entgeltvereinbarung mit einer Krankenkasse vorliegt. Ebenso gilt es nicht, wenn der Beförderungsauftrag nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtantritt beim Mietwagenunternehmen eingegangen ist.

Die Genehmigungsbehörde ist vom Bundesgesetzgeber ermächtigt, für den Verkehr mit Mietwagen Regelungen zur Unterbindung des Anbietens von Leistungen zu nicht marktgerechten Preisen zu treffen, soweit öffentliche Verkehrsinteressen dies erfordern. Hierbei können insbesondere Regelungen über Mindesttarife getroffen werden. Öffentliche Verkehrsinteressen sind bereits dann gefährdet, wenn ein ungleicher, verzerrter oder gar ruinöser Wettbewerb zwischen zwei Verkehrsformen droht. Durch die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts können gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer*innen des Marktes gewährleistet werden.

Unter https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=131416 ist die vollständige Mitteilung der Verwaltung im Ratsinformationssystem der Stadt Köln abrufbar.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit