Abgabe von Stellungnahmen bis 8. Dezember 2025 möglich

Die Stadt Köln hat im Rahmen der Aufstellung ihrer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) einen weiteren Zwischenschritt erreicht: Sie ist jetzt fachlich abgeschlossen und wird vor ihrer offiziellen Vorstellung im kommenden Jahr zunächst auf dem Beteiligungsportal NRW offengelegt: https://beteiligung.nrw.de/portal/Stadt_Koeln/beteiligung/themen/1018832

Die Wärmeplanung zeigt auf, wie die bestehende Wärmeversorgung in Köln auf erneuerbare Energien umgestellt werden könnte. Eigentümer*innen beheizbarer Gebäude und Unternehmen erhalten dadurch eine umfassende Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung einer kostengünstigen, verlässlichen und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Die Kommunale Wärmeplanung ist damit ein zentrales Instrument auf Kölns Weg zur Klimaneutralität.

Bevor die Kommunale Wärmeplanung als finaler Entwurf dem Rat der Stadt Köln zum Beschluss vorgelegt wird, erhalten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die gesetzlich benannten Beteiligten gemäß des Wärmeplanungsgesetzes (WPG, §13) die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Die Kommunale Wärmeplanung ist vom 7. November bis 8. Dezember 2025 öffentlich einsehbar.

Bereits seit 2023 steht die Stadtverwaltung in einem engen fachlichen Austausch mit dem kommunalen Energieversorger RheinEnergie AG und der RheinNetz GmbH als dem zuständigen Verteilnetzbetreiber zu Daten, Methoden und Ergebnissen. Seit Januar 2025 wurden, wie gesetzlich vorgeschrieben, weitere Akteure an dem Planungsprozess beteiligt. Der nun vorliegende fachlich abgestimmte Wärmeplan ist somit das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit der Stadt Köln mit rund 150 Fachakteur*innen aus Unternehmen und der Stadtgesellschaft. Auf der Grundlage der im Mai 2025 veröffentlichten Bestands- und Potenzialanalyse konnte gemeinsam ein Zielszenario für den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Köln entwickelt werden. Wichtige Maßnahmen dafür sind die energetische Verbesserung des Gebäudezustands zur Reduzierung des Wärmebedarfs sowie der Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnologien, insbesondere Wärmepumpen und Wärmenetze. In dicht besiedelten Gebieten wie Köln haben Wärmenetze eine besondere Bedeutung.

Die Kommunale Wärmeplanung teilt das gesamte Kölner Stadtgebiet in verschiedene Versorgungsgebiete ein. Sie macht deutlich, wo bereits Wärmenetze vorhanden oder geplant sind, wo ein wirtschaftlicher Betrieb eines Netzes derzeit nicht realisierbar ist und wo theoretisches Potenzial für neue Netze besteht, für die bislang keine konkrete Planung vorliegt. Die Kommunale Wärmeplanung ersetzt keine Detailplanung und begründet keine Versorgungsansprüche gegenüber Energieversorgungsunternehmen.

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und verpflichtet alle Städte, in denen mehr als 100.000 Menschen leben, bis 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung zu erstellen. Danach ist bis 2045 eine Aktualisierung alle fünf Jahre verpflichtend. Die Kommunale Wärmeplanung in Köln steht im Einklang mit dem Ratsbeschluss "Klimaneutralität 2035" (Vorlagennummer 1377/2021), dem Gutachten "Köln Klimaneutral" (Vorlagennummer 2547/2022) sowie dem "Aktionsplan Klimaschutz" (Vorlagennummer 2243/2023).

Stellungnahmen können ab Freitag, 7. November 2025, bis Sonntagabend, 8. Dezember 2025, eingestellt werden unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/Stadt_Koeln/beteiligung/themen/1018832

Weiterführende Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung sind abrufbar unter: www.stadt-koeln.de/kommunale-waermeplanung

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit