Wie kann die Wärmeversorgung in Köln künftig aussehen?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG). Als Kommune mit mehr als 100.000 Einwohner*innen müssen wir bis 30. Juni 2026 eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) erstellen.

Eigentümer*innen beheizbarer Gebäude erhalten mit diesem Wärmeplan eine Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung einer kostengünstigen, verlässlichen und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Die KWP ist eine unverbindliche Empfehlung. Sie ersetzt keine Detailplanung und begründet keine Versorgungsansprüche gegenüber Energieversorgern. Sie ist ein wichtiges Element auf dem Weg zur Klimaneutralität und steht im Einklang mit dem Ratsbeschluss "Klimaneutralität 2035" (1377/2021), dem Gutachten "Köln Klimaneutral" (2547/2022) sowie dem "Aktionsplan Klimaschutz" (2243/2023).  

Offenlage der Kommunalen Wärmeplanung

Bevor die Kommunale Wärmeplanung dem Rat zum Beschluss vorgelegt wird, erhalten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, die Träger*innen öffentlicher Belange und die gesetzlich benannten Beteiligten gemäß des Wärmeplanungsgesetzes (WPG, §13) die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. 

Die Kommunale Wärmeplanung ist vom 7. November bis 8. Dezember 2025 öffentlich einsehbar auf Beteiligung NRW unter dem folgenden Link.

Beteiligung NRW

Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) ist die wesentliche gesetzliche Grundlage der Kommunalen Wärmeplanung. Es trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Das WPG verpflichtet alle größeren Städte und Kommunen in Deutschland, bis zu bestimmten Fristen eine Wärmeplanung zu erstellen. Für uns läuft diese Frist am 30. Juni 2026 ab. Wie die Vorgaben und Anforderungen umgesetzt werden, legen die Bundesländer in den jeweiligen Landesgesetzen fest.

Das Landeswärmeplanungsgesetz von NRW (LWPG NRW) gilt seit dem 20. Dezember 2024. Es übernimmt die Anforderungen und Vorgaben des WPG im Wesentlichen.

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine strategische Planung und damit nicht bindend für Energieversorger*innen, Netzbetreibende und Eigentümer*innen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer*innen allerdings dazu, für künftige Heizungsanlagen auf klimaneutrale Technologien zu setzen. Konkret heißt das, dass spätestens ab 30. Juni 2026 neu eingebaute Heizungsanlagen ihre Energie nur zu 35 Prozent aus fossilen Quellen, meist Heizöl und Erdgas, erzeugen dürfen.

KWP und GEG sind wichtige Bausteine der Wärmewende. Wird die KWP vor der gesetzlichen Frist fertiggestellt, hat das allerdings keine Auswirkungen auf die im GEG festgesetzten Fristen. Der Rat hat am 21. März 2024 die Verwaltung beauftragt, die Kommunale Wärmeplanung nach dem WPG aufzustellen. Die Aufstellung der KWP erfolgt federführend durch die Koordinationsstelle Klimaschutz im Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften.