Wie kann die Wärmeversorgung in Köln künftig aussehen?
Wir haben die erste Kommunale Wärmeplanung fertiggestellt. Sie bietet Eigentümer*innen von Immobilien, Netzbetreiber und Unternehmen eine wichtige Orientierung für künftige Entscheidungen rund um die Wärmeversorgung. Sie zeigt auf, welche Möglichkeiten beim Heizungstausch perspektivisch in den jeweiligen Stadtgebieten primär in Betracht kommen. Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist es, den Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2045 gezielt und planbar zu gestalten.
Grundlage der Wärmeplanung ist eine systematische Analyse des aktuellen Wärmebedarfs sowie der lokalen Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme. Darauf aufbauend wurden Gebiete danach kategorisiert, ob sie sich für Fern- beziehungsweise Nahwärme oder für dezentrale Lösungen eignen. Der Wärmeplan dient damit als Planungshilfe und Orientierung. Etwaige Verpflichtungen für Eigentümer*innen oder Unternehmen ergeben sich aus den Bestimmungen des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung wurde seit 2023 von der Stadtverwaltung in einem engen fachlichen Austausch mit der RheinEnergie AG, der RheinNetz GmbH sowie weiteren rund 150 Fachakteuren aus Unternehmen und Stadtgesellschaft erarbeitet.
Nach dem Beschluss durch den Rat wird die Kommunale Wärmeplanung dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen vorgelegt und anschließend auf unseren Seiten veröffentlicht. Unsere erste Kommunale Wärmeplanung ist damit abgeschlossen, wird aber alle fünf Jahre fortgeschrieben. Auf sich gegebenenfalls ändernde Rahmenbedingungen, zum Beispiel neue Gesetzesvorgaben, wird der weitere Prozess eingehen.
Die Kommunale Wärmeplanung findet auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben auf Bundes- und Landesebene statt. Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG, 2023) und dem dazugehörenden Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG-NRW) von 2024 wurde erstmals ein einheitlicher Rahmen für die Wärmeplanung in ganz Deutschland und NRW geschaffen. Mit der Erstellung der Wärmeplanung erfüllen wir die gesetzliche Verpflichtung für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen, spätestens bis 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan zu veröffentlichen.
Vom 7. November bis 8. Dezember 2025 erhielten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die gesetzlich benannten Beteiligten gemäß des Wärmeplanungsgesetzes (WPG, §13) die Möglichkeit, die fachlich abgeschlossene Kommunale Wärmeplanung einzusehen und Stellungnahmen einzureichen.
Weitere Informationen
Rechtliche Grundlagen
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) ist die wesentliche gesetzliche Grundlage der Kommunalen Wärmeplanung. Es trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Das WPG verpflichtet alle größeren Städte und Kommunen in Deutschland, bis zu bestimmten Fristen eine Wärmeplanung zu erstellen. Für uns läuft diese Frist am 30. Juni 2026 ab. Wie die Vorgaben und Anforderungen umgesetzt werden, legen die Bundesländer in den jeweiligen Landesgesetzen fest.
Das Landeswärmeplanungsgesetz von NRW (LWPG NRW) gilt seit dem 20. Dezember 2024. Es übernimmt die Anforderungen und Vorgaben des WPG im Wesentlichen.
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine strategische Planung und damit nicht bindend für Energieversorger*innen, Netzbetreibende und Eigentümer*innen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer*innen allerdings dazu, für künftige Heizungsanlagen auf klimaneutrale Technologien zu setzen. Konkret heißt das, dass spätestens ab 30. Juni 2026 neu eingebaute Heizungsanlagen ihre Energie nur zu 35 Prozent aus fossilen Quellen, meist Heizöl und Erdgas, erzeugen dürfen.
KWP und GEG sind wichtige Bausteine der Wärmewende. Wird die KWP vor der gesetzlichen Frist fertiggestellt, hat das allerdings keine Auswirkungen auf die im GEG festgesetzten Fristen. Der Rat hat am 21. März 2024 die Verwaltung beauftragt, die Kommunale Wärmeplanung nach dem WPG aufzustellen. Die Aufstellung der KWP erfolgt federführend durch die Koordinationsstelle Klimaschutz im Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften.