Förderprogramme für klimafreundliches Wohnen und Arbeiten werden erweitert
In seiner Sitzung am 27. Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die eingebrachten Änderungsanträge für die neuen Förderprogramme "Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln" und "Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln" beschlossen. Nach Prüfung und Bewertung der Änderungen durch die Verwaltung werden die Programme nun um zusätzliche Fördermöglichkeiten ergänzt.
In beiden Förderprogrammen werden die Förderpauschalen für Photovoltaik-Anlagen auf und Batteriespeicher in Gebäuden von gemeinnützigen Vereinen von maximal 2.500 Euro auf bis zu 10.000 Euro erhöht. Zusätzlich wurde die Förderhöchstgrenze von 60 auf 80 Prozent der Investitionskosten angehoben. Mit Steckersolargeräten kann klimafreundlicher Strom auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten von Mietwohnungen erzeugt werden. Daher wurde die Förderung für Inhaber*innen eines Köln-Passes um 50 Prozent auf maximal 300 Euro erhöht. Neu ist außerdem, dass Photovoltaik-Anlagen und Steckersolargeräte im Geltungsgebiet der Kölner Kleingartenordnung (KGO) jetzt im Förderprogramm "Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln" förderfähig sind.