Erhebliche finanzielle Nachteile durch niedrigere Einwohnerzahl
Dem Bescheid zur amtlichen Feststellung der Einwohnerzahl mit Stand 15. Mai 2022 zufolge lebten 7,1 Prozent weniger Menschen in Köln, als im städtischen Einwohnermelderegister erfasst sind. Demnach beträgt die offizielle Einwohnerzahl Kölns 1.017.355 Personen – rund 63.800 Einwohner*innen beziehungsweise 5,9 Prozent weniger als die bisherige Fortschreibung auf Basis der Zensuserhebung von 2011.
Die Verwaltung hat beim Verwaltungsgericht Köln fristgerecht Klage gegen den Bescheid eingereicht und legt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales (AVR) am Montag, 23. Juni 2025, eine Klagebegründung vor. Wenn der AVR zustimmt, wird die Begründung dem Gericht nachgereicht. Bereits mit der Veröffentlichung der Zensus-Ergebnisse im Juni 2024 hatte die Verwaltung die städtischen Gremien ausführlich über die Methodik, die Ergebnisse und die möglichen Folgen für die Stadt informiert.
Andree Haack, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales der Stadt Köln:
Die besondere Situation der Corona-Pandemie zur Zeit der Zensuserhebung könnte in einer internationalen Metropole wie Köln zu statistischen Fehlberechnungen geführt haben. Da sich daraus erhebliche finanzielle Nachteile für die Stadt Köln ergeben, halte ich eine gerichtliche Überprüfung für angemessen und notwendig.