Überlaute Musikinstrumente bleiben verboten

Wenn am Freitag, 14. Juni 2024, die Fußball-Europameisterschaft bei uns in Deutschland beginnt, können Fans in Köln alle Spiele auch in Gaststätten und bei hoffentlich schönem Wetter in der Außengastronomie im Fernsehen verfolgen und friedlich miteinander feiern. Die Stadt Köln wird dem Wunsch vieler Kölner*innen entsprechen und Gastronom*innen die Live-Übertragungen aller Spiele in den Außengastronomien gestatten.

Die Stadt Köln verfährt damit wie die anderen drei Gastgeber-Städte (Host Cities) in NRW, in denen während der Euro 2024 ebenfalls jeweils fünf Spiele stattfinden werden. Dies sind neben Köln die Städte Düsseldorf, Dortmund und Gelsenkirchen. Die Vorgehensweise erfolgt in Anlehnung an die Übertragungsmöglichkeiten in den großen Public-Viewing-Bereichen. Damit dort eine Übertragung auch nach 22 Uhr möglich ist, hatte die Landesregierung für die Zeit der EM extra das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) geändert. Mit Ausnahme des Eröffnungsspiels und des Finales, für die besondere Zeitfenster gelten, muss die Übertragung aller Spiele fünf Minuten nach Abpfiff beendet werden.

Auch mit steigender Fußball-Begeisterung wird die Stadt Köln neben den Interessen der Fans ein besonderes Augenmerk auf die Nachtruhe der Nachbarschaft legen. Bei allen Spielen, die im Außenbereich der Gastronomie übertragen werden, müssen mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Durch die zu erwartende verstärkte Nutzung der Außengastronomie dürfen keine Verkehrsbehinderungen entstehen und die Gäste dürfen nicht durch Autoverkehr gefährdet werden. Wie bereits bei vergangenen internationalen Sportgroßereignissen sind überlaute Musikinstrumente (zum Beispiel Vuvuzelas, Trommeln und Tröten) verboten.

Die Stadt Köln hat bereits im Vorfeld der EM mit den Gastronom*innen Gespräche geführt und konkrete Regeln vereinbart. So muss sichergestellt sein, dass TV-Geräte innerhalb der genehmigten Außengastronomiefläche so ausgerichtet und fixiert sind, dass Passant*innen und der Kraftfahrzeugverkehr nicht verleitet werden, ein Spiel zu verfolgen. Auch darf es durch Kabel nicht zu Stolperfallen kommen. Sollten Menschenansammlungen außerhalb der Außengastronomie entstehen, muss die Übertragung unterbrochen werden, bis sich die Ansammlung aufgelöst hat. Kommen Gastwirt*innen dem nicht nach, wird das Ordnungsamt einschreiten.

Sollte es zu unzumutbaren Lärmbelästigungen kommen, können sich Anwohner*innen beim Servicetelefon des Ordnungsamtes unter 0221 / 221-32000 melden.

Gastronom*innen finden weitere Informationen hier

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit