Stadt Köln stärkt die soziale kommunale Infrastruktur – Anträge jetzt möglich
Die Stadt Köln erhält auf der Grundlage der Richtlinie "Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut" vom Land Nordrhein-Westfalen eine Unterstützungsleistung in Höhe von rund 11,5 Millionen Euro. Diese dient dem Ausgleich für in 2023 krisenbedingt anfallende Mehrausgaben aufgrund steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen.
Die Stadt Köln möchte diese Unterstützungsleistung des Landes weiterleiten an Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchen- und Moscheegemeinden, Verbände, Vereine und Stiftungen zur eigenständigen Umsetzung des "Stärkungspaktes NRW – gemeinsam gegen Armut". Angesprochene Einrichtungen und Träger können ab sofort einen Antrag bei der Stadt Köln stellen.
In einem ersten Schritt sollen Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen aus einkommensarmen Haushalten oder mit besonderen Bedarfslagen unterstützt werden. Hierzu gehören Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, "Kälte-/Wärmebusse", Wohnungsloseneinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Arbeitslosenzentren, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen.
Daneben ist auch eine Unterstützung der Senioren-, Erwerbslosen-, Verbraucher- und Suchtberatungsstellen und der Schuldnerberatung in Köln möglich. Ferner können auch Programme und Maßnahmen für Einzelfallhilfen von Bürger*innen zur Vermeidung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten über Verfügungsfonds beziehungsweise Härtefallregelungen gestärkt werden.
Die Finanzierung aller Maßnahmen ist auf den im Kalenderjahr 2023 entstehenden und aufgrund der Krise zusätzlichen Aufwand beschränkt. Administrative Aufgaben bleiben von der Förderung ausgenommen, ebenso wie investive Beschaffungen, Instandhaltungs- oder Baumaßnahmen.
Von einer Unterstützung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die über Drittmittelförderung vollfinanziert werden. Die Leistungen werden nur für Ausgaben gewährt, für die keine anderen Förderungen beantragt oder bewilligt wurden. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
Die Einrichtungen können Ausgaben – auch rückwirkend – für den gesamten Bewilligungszeitraum (1. Januar bis 31. Dezember 2023) geltend machen. Die Stadt Köln behält sich vor, in Stichproben die tatsächliche Mittelverwendung zu überprüfen. Alle diesbezüglich rechtserheblichen Unterlagen (Rechnungen, Quittungen, etc.) müssen bis zum 31. Mai 2034 aufbewahrt werden.
Anträge können ab sofort über das zentrale E-Mail-Postfach Stärkungspaket gestellt werden.
Weitere Informationen im Ratsinformationssystem sind hier abrufbar.