Rat beschließt Neubau an der Berliner Straße 219a

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. März 2023, einen Neubau an der Berliner Straße 219a beschlossen. Nach der vorliegenden Planung beträgt die zu schaffende Wohnfläche der abgeschlossenen Wohnungen insgesamt rund 1.661 Quadratmeter. Es sind 22 Wohneinheiten geplant, deren Größe zwischen 50 und 101 Quadratmetern variiert.  

Im Erdgeschoss entstehen zwei Vierzimmer-, zwei Dreizimmer- und zwei Zweizimmerwohnungen. Diese werden rollstuhlgerecht errichtet und verfügen über einen eigenen Gartenbereich mit Terrasse und einer Freifläche. Im ersten und zweiten Obergeschoss sind ebenfalls sechs Wohnungen vorgesehen, die jeweils mit einem Balkon ausgestattet sind. Das Dachgeschoss wird als Staffelgeschoss realisiert, in dem vier Dreizimmerwohnungen mit Dachterrassen entstehen. Die Wohnungen in beiden Obergeschossen und im Dachgeschoss sind barrierefrei.  

Zum Neubau gehört eine Photovoltaikanlage sowie Dach- und Fassadenbegrünung. Er wird im Passivhausstandard ausgeführt. Die auf den bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen fußende Entwurfsplanung sieht ein Mehrparteien-Wohnhaus in konventioneller Bauweise vor. Die Freifläche zwischen den bereits bestehenden Gebäuden und dem Neubau wird als gemeinschaftliche Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsfläche gestaltet. Hier werden Rasenflächen angelegt mit Spielgeräten und einem Sandkasten.  

Das Bauprojekt ergänzt als Wohnriegel einen bereits existierenden L-förmigen Gebäudekörper an der Berliner Straße 221, 221a und 221b zu einer zur Berliner Straße hin liegenden offenen Hofanlage. Durch die Verschmelzung von zwei Flurstücken ist eine effiziente Ausnutzung der Grundstücksflächen möglich. Der Baubeginn wird voraussichtlich ab September 2025 erfolgen, wobei mit einer reinen Bauzeit von 28 Monaten zu rechnen ist. Die Fertigstellung ist bis Dezember 2027 geplant.  

Die Stadt Köln hat sich zum Ziel gesetzt, die Versorgung mit Wohnraum für alle Bürger*innen zu verbessern. Sie schafft deshalb auf verfügbaren Flächen dringend benötigten preiswerten Wohnraum, zu dem einkommensschwache Kölner Bürger*innen mit Wohnberechtigungsschein Zugang erhalten. Die Stadt Köln greift dabei auf Mittel des Landes zum sozial geförderten Wohnungsbau zurück. Bei der späteren Belegung wird das Prinzip der Drittelbelegung zugrunde gelegt. Die Drittelbelegung bedeutet, dass die Wohnungen zu einem Drittel an Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt und zu einem Drittel an dringend Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden Stadtteil vermittelt werden. Ein weiteres Drittel der Wohnungen wird obdachlosen Kölner Bürger*innen und geflüchteten Menschen mit Aufenthaltsstatus zur Verfügung gestellt, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten, um sie verstärkt in die Bevölkerung zu integrieren.  

Weitere Informationen können hier abgerufen werden.

 

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit