Fachbereiche des Bezirksjugendamts Mülheim ziehen um  

Der GSD, der ASD, die WJH, die Kita-Fachberatung und die Jugendpflege des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in Mülheim bleiben vom 11. bis 15. Oktober 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Fachbereiche ziehen innerhalb des Bezirksrathauses Mülheim, Wiener Platz 2a, 51065 Köln, um. In Notfällen sind die Dienste in dieser Zeit per E-Mail an jugendamt.muelheim@stadt-koeln.de erreichbar oder unter der Telefonnummer 0221 / 221-99999 des Gefährdungsmeldungssofortdienstes. Ab Montag, 18. Oktober 2021, gelten wieder die üblichen Öffnungs- und Sprechzeiten.  

E-Mail im Notfall an das Jugendamt

Nutzungszeit von Grabstätten läuft ab – Verlängerung vor Ablauf beantragen  

Auf den fünf Zentral- und verschiedenen Stadtteilfriedhöfen enden bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung nach der Ruhezeit von zwölf Jahren die Nutzungsrechte. Wer ein solches zwischen dem 1. Oktober 2009 und 31. Dezember 2009 auf Melaten, dem Nord-, West-, Süd- und Ostfriedhof oder auf den Friedhöfen Chorweiler, Deutz, Kalk, Dünnwald, Sürth, Leidenhausen, Mülheim, Schönrather Hof, Lehmbacher Weg oder Worringen erworben hat, kann dieses auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängern lassen. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro. Der Verlängerungsantrag muss bis zum 31. Oktober 2021 bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Fragen beantwortet diese unter 0221 / 221-25108. Wer in den vergangenen Jahren bereits eine Verlängerung beantragt hat, kann die Ablaufzeit der dafür ausgestellten Urkunde entnehmen.     

 

Nutzungszeit von Urnengrabstätten läuft ab – Verlängerung ist nicht möglich  

Die Nutzungszeit von Urnengrabstätten auf den städtischen Friedhöfen, in denen Verstorbene zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2001 bestattet wurden, endet zum Ende dieses Jahres nach einer Ruhezeit von 20 Jahren. Eine Verlängerung und damit der Erhalt dieser Urnengrabstätten nach Ablauf der Nutzungszeit ist nicht möglich. Die Urnengrabstätten befinden sich auf den Friedhöfen: Süd, West, Nord und Ost, Melaten, Chorweiler, Deutz, Leidenhausen, Mülheim, Kalk und Schönrather Hof. Details zur Abräumgenehmigung und eventuelle Fragen beantwortet die Friedhofsverwaltung unter 0221 / 221-25108.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit