Expert*innengruppe legt Prüfbericht vor

Die von Oberbürgermeisterin Henriette Reker am 1. September 2020 eingesetzte Expert*innengruppe, bestehend aus Vertreter*innen des Rechnungsprüfungsamtes, des Rechtsamtes und des Personalmanagements und Verwaltungsmanagements, hat dem Rechnungsprüfungsausschuss ihren Prüfbericht vorgelegt. Im Ergebnis kommt die Expert*innengruppe zu dem Ergebnis, dass die Mehrarbeitsstunden in den weit überwiegenden Fällen tatsächlich erbracht wurden, ein strafbares Verhalten ausgeschlossen werden kann und Rückforderungsansprüche nicht bestehen.  

Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte mit Beschluss vom 8. September 2020 verlangt, dass

  • sämtliche Fälle von Mehrarbeitsvergütungen ab 2017 auf Rechtskonformität geprüft werden,
  • bei allen Zahlungsempfängern über mögliche Rückforderungsansprüche entschieden wird,
  • geeignete Maßnahmen ergriffen werden, damit künftig uneingeschränkt ein regelkonformer Umgang mit Mehrarbeit stadtweit nachhaltig sichergestellt wird,
  • eine rechtskonforme Beratung für die Dienststellen gewährleistet wird,
  • das Kontrollsystem zentral und dezentral optimiert wird.
  • Hierzu ist dem Rechnungsprüfungsamt bis zum 31. März 2021 ein formloser Zwischenbericht vorzulegen.
  • Über die Ausräumung der Prüffeststellungen beziehungsweise das Aufgreifen der Anregungen und Hinweise in ihrer Gesamtheit ist dem Rechnungsprüfungsausschuss innerhalb eines Jahres ein abschließender Sachstandsbericht in Tabellenform vorzulegen.  

In ihrem Prüfbericht kommt die Expert*innengruppe zu dem Ergebnis, dass in der weit überwiegenden Zahl der Fälle die Mehrarbeitsstunden tatsächlich erbracht und ordnungsgemäß dokumentiert wurden. Im Prüfungszeitraum Januar 2017 bis Juli 2019 wurden in 1.738 Fällen Vergütungen für Mehrarbeit an Beamt*innen ausgezahlt. 1.232 Fälle betreffen den Bereich der Berufsfeuerwehr. Hier sind keinerlei Beanstandungen festzustellen, da die Stunden geleistet und dokumentiert und auch die beamtenrechtlichen Vorgaben der Anordnung und Auszahlung vollständig eingehalten wurden. Von den verbleibenden 506 Fällen fand eine detaillierte Prüfung von 222 Fällen statt. Die Übrigen 284 Fälle wurden auf Plausibilität geprüft.  

Die Prüfung der 222 Fälle kam zu dem Ergebnis, dass die vergüteten Stunden erbracht und ordnungsgemäß dokumentiert wurden. Die beamtenrechtlichen Vorgaben für die Anordnung und Auszahlung wurden hier teilweise nicht oder nicht vollständig eingehalten, was zum Teil auch auf eine zum damaligen Zeitpunkt geltende, inhaltlich unklare städtische Richtlinie aus 2017 zurückzuführen ist. Rückforderungsansprüche der Stadt sind nicht gegeben, da die Stunden tatsächlich erbracht wurden. Auf Empfehlung der Kommission sind geeignete Maßnahmen ergriffen worden, die einen regelkonformen Umgang garantieren. So wurde zwischenzeitlich eine neue Richtlinie entwickelt, die bereits in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie enthält klare Begriffsbestimmungen, Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen. Neu ist ein Beratungsangebot für die Dienststellen und vor allem die zentrale Kontrolle. Auszahlungen an Beamt*innen sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Personalmanagements und Verwaltungsmanagements möglich.  

In lediglich neun Fällen ist aus Sicht der Expert*innengruppe die Dokumentation der Mehrarbeit nicht fehlerfrei erfolgt und aufgrund der vorgelegten Unterlagen noch nicht ausreichend nachgewiesen. Da die angegebenen Anlässe für Mehrarbeit tatsächlich stattgefunden haben beziehungsweise durchgeführt wurden, spricht einiges dafür, dass die Stunden tatsächlich erbracht wurden. Dies wird jetzt vom zuständigen Personal- und Verwaltungsmanagement noch geprüft. Nach Abschluss ist darüber zu entscheiden, ob aufgrund von Verstößen gegen Dokumentationspflichten hier disziplinarische Schritte und mögliche Rückforderungsansprüche in Betracht kommen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit