Acht Abteilungen des Amtes berichten über ihre Arbeit in Zeiten der Pandemie

Seit 23. März 2020 gilt die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Beispiellos hat die Verordnung das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln als Ordnungsbehörde gefordert. Die Mitarbeitenden, besonders die Kräfte des Ordnungsdienstes, haben auch unter Risiken für die eigene Gesundheit die Einhaltung der Infektionsschutz-, Hygiene- und Abstandsregeln im Stadtgebiet kontrolliert und durchgesetzt. Damit hat der Ordnungsdienst der Stadt Köln einen wichtigen Beitrag dafür geleistet, dass die Infektionszahlen in Köln im niedrigen Bereich lagen und liegen. Das Amt für öffentliche Ordnung zieht nun eine Zwischenbilanz für den Zeitraum vom 23. März bis 22. Juni 2020:

Ordnungsdienst der Stadt Köln

Die Regelungen der Corona-Schutzverordnung wurden permanent und in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Diese dynamische Lage erforderte große Flexibilität und trotzdem ein rechtssicheres Umsetzen aller Corona-Maßnahmen. Während sich die Bevölkerung zu Beginn gegenüber den einzuhaltenden Regelungen verständnisvoll und regelkonform zeigte, stiegen mit den ersten Lockerungen die Widerstände. Dieser Trend hat sich weiter verstärkt und erschwert die Arbeit der Einsatzkräfte massiv. Seit Einführung der Corona-Schutzverordnung hat der Ordnungsdienst ein auf die Lage angepasstes, rollierendes Schichtmodell. Täglich sind aktuell bis zu 100 Mitarbeitende des Ordnungsdienstes in Köln im Einsatz.

Gleichbleibende Schichtgruppen, eine besondere Schutzausrüstung und regelmäßige Unterweisungen durch den Arbeitsmedizinischen Dienst der Stadt Köln beugten und beugen dabei einer Ansteckung der Mitarbeitenden vor. Bedeutendster Einsatzschwerpunkt und Meldeschwerpunkt der Corona-Anrufe beim Servicetelefon des Ordnungsdienstes waren Verstöße gegen das Kontakt- und Ansammlungsverbot. Zusätzlich mussten Spiel- und Bolzplätze zeitweise gesperrt und täglich bestreift werden.

Ebenfalls musste der Ordnungsdienst zunächst die Schließung der Gastronomie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, später mit den Lockerungen deren Einhaltung von Hygiene-Regeln kontrollieren. Trotz der Vielzahl an Einschränkungen zog es die Kölnerinnen und Kölner bei guter Wetterlage vermehrt ins Freie, was zu erhöhten Menschenansammlungen in den Kölner Grünanlagen, wie dem Rheinpark, Volksgarten oder am Aachener Weiher führte.

Das zeitweise geltende Grill- und Picknickverbot führte immer wieder zu Unverständnis bei der Bevölkerung. Das Verbot jeglicher sexueller Dienstleistungen zog bisher ebenso eine Vielzahl an Einsätzen nach sich. Als "Hotspots" für Verstöße gegen das Kontakt- und Ansammlungsverbot entwickelten sich aufgrund der guten Wetterlage und fehlender Freizeitalternativen das rechtsrheinische Rheinufer sowie öffentliche Grünanlagen und Parks. Daneben verzeichnete der Ordnungsdienst am Brüsseler Platz in den Abendstunden ein erhöhtes Menschenaufkommen mit zum Teil angespannter und aggressiver Stimmung.

Zur Vermeidung von Neuinfektionen ergänzte die Stadt Köln die Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung mit Allgemeinverfügungen, die ein Betretungs- beziehungsweise Verweilverbot für den Bereich des Rheinboulevards und des Brüsseler Platzes zeitweise regelten und regeln.

Das Anruf-Aufkommen für den Ordnungsdienst hat sich beim Servicetelefon des Ordnungsamtes zu Spitzenzeiten der Corona-Pandemie vervierfacht.

Corona-Verstöße
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Seit den Lockerungen stoßen die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes vermehrt auf Unverständnis und Uneinsichtigkeit. Das Aggressionspotenzial steigt spürbar: Zunächst sind es Drohungen und Beleidigungen, Sachbeschädigungen an Fahrzeugen, bis hin zu tätlichen Übergriffen oder versuchten tätlichen Übergriffen. Kräfte wurden beispielsweise gezielt angehustet oder mit Flaschen beworfen.

Bußgeldstelle des Ordnungsamtes der Stadt Köln

Bisher hat die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes der Stadt Köln 859 Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW erlassen. Diese können sowohl auf Verstößen basieren, die der Ordnungsdienst der Stadt Köln, als auch die Kölner Polizei festgestellt haben. Eine getrennte statistische Erfassung erfolgt nicht. Die Bußgeldstelle bearbeitet priorisiert die Verstöße gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot im öffentlichen Raum.

Ein Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot im öffentlichen Räum setzt sich aus dem Bußgeld von 200 Euro und der Verwaltungsgebühr von 28,50 zusammen: also 228,50 Euro gesamt. Bisher sind unter den unter den erlassenen Bescheiden vier Verfahren mit Gewerbebezug. Die bisher erlassenen Bescheide entsprechen einem Anordnungssoll von 201.681,50 Euro.

Alle weiteren vom Ordnungsdienst dokumentierten und übermittelten Verstöße befinden sich in Bearbeitung bei der Bußgeldstelle beziehungsweise in Bearbeitung bei den Fachabteilungen des Ordnungsamtes. Diese werden im Rahmen der personellen Kapazitäten abgearbeitet. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre.  

Verwaltungsabteilung

Die Mitarbeitenden der Verwaltungsabteilung haben dafür gesorgt, dass alle Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes in Zeiten der Corona-Pandemie vernünftig ausgerüstet sind. Sie beschafften Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Ausrüstung für Dienstwagen (Wasserkanister, Müllbeutel, Handcreme, Handtuchpapier, Flüssigseife samt Spender), Schutzausrüstung (Schutzanzüge, Schuh-Überzieher, Arbeitsschutzbrillen, Einmalhandschuhe) und diverse weitere Gegenstände (Umfülltrichter, Spuckschutz-Thekenaufsteller im Personalbereich, Hygieneschutz mit Befestigung, Roll-Spuckschutz-Regale, Gesichtsschutzschilde, Plexiglas-Wände für alle Bereiche des Amtes mit Publikumskontakt, eine Nähmaschine für das Bekleidungsmanagement, um in Eigenregie Stoffmasken für die Mitarbeiter nähen zu können). Ferner hat die Abteilung unter großem Einsatz Laptops beschafft, damit Mitarbeitende ins Home Office gehen konnten und so der Geschäftsbetrieb des gesamten Amtes reibungslos aufrechterhalten blieb.  

Gewerbeabteilung

Die Mitarbeitenden der Gewerbeabteilung erreichte ein nicht gekanntes Maß an Nachfragen seitens des Handels und der Gastronomie. Die Betroffenen wollten stets wissen, was sie nach der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung dürfen und was nicht.  

Besonders gefordert sind die Mitarbeitenden des Sachgebiets Gaststättenrecht. Die Stadt Köln hat zur wirtschaftlichen Unterstützung der Gastronomie beschlossen, in der Hauptsaison von März bis Oktober 2020 keine Sondernutzungsgebühren für bestehende Außengastronomie-Flächen zu erheben. Bisher wurde bei 239 Betrieben der Verzicht bearbeitet. Die Summe des Verzichts beträgt bisher 123.112,08 Euro. Auch können Betriebe in einem vereinfachten Verfahren ihre bestehenden Außengastronomie-Flächen erweitern. Dies haben bisher rund 190 Betriebe genutzt – Tendenz steigend.  

Das Sachgebiet Gaststättenrecht wird mit einer Vielzahl an Anträgen, Beschwerden und Hinweisen auf etwaige Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung kontaktiert – neben dem Tagesgeschäft, etwa Gaststätten-Konzessionierungen und Anfragen. Kolleginnen und Kollegen aus der Gewerbeabteilung unterstützen tatkräftig bei der Bearbeitung.  

Abteilung für Straßenverkehrs-, allg. Ordnungs- und Grundsatzangelegenheiten

Die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln haben sich aus Sicht der Abteilung insbesondere bei Bauvorhaben und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Kampfmittelüberprüfungen negativ ausgewirkt. Abschließende Kampfmittelüberprüfungen beziehungsweise Aufgrabungen, bei denen ein Kampfmittel zu erwarten ist, konnten nicht ohne weiteres durchgeführt werden. Hintergrund war hier, dass die Bevölkerung nicht auch noch durch mögliche Evakuierungen zusätzlich belastet werden sollte.  

Ferner hatte der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf die Auflage erteilt, dass Überprüfungen auf mögliche Bombenblindgänger nur dann durchgeführt werden, sofern die Kommunen sicherstellen, dass auch eine unmittelbar anschließende Aufgrabung und Entschärfung sowie erforderliche Evakuierung der Umgebung garantiert wird. Dies war jedoch aufgrund der Bevölkerungsdichte und Infrastruktur in den meisten Fällen nicht möglich. Dadurch ist es zu einer Vielzahl von Bauverzögerungen oder Baustillständen gekommen.  

Verkehrsdienst der Stadt Köln

Im Sinne des Infektionsschutzes und zur besseren Einhaltung der Corona-Schutzverordnung hatte der Krisenstab ab 25. April 2020 auf der Ehrenstraße Halteverbotszonen angeordnet. Der Krisenstab beschränkte diese ab dem 13. Mai 2020 auf samstags von 10 bis 20 Uhr. Die Verkehrsüberwachung hat die Einhaltung der Halteverbote kontrolliert und entsprechende Verstöße geahndet.

Im Zeitraum zwischen 25. April und 22. Juni 2020 wurden dort an Samstagen 67 Verstöße festgestellt. In den vergangenen drei Monaten hat die Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr 139.025 Verstöße im Stadtgebiet festgestellt (Gesamtjahr 2019: 755.132 Verstöße).

Die Geschwindigkeitsüberwachung stellte im selben Zeitraum 119.471 Verstöße im Stadtgebiet fest (Gesamtjahr 2019: 547.719 Verstöße). Hierbei ist zu beachten, dass in 2019 die Messanlage an der A3 wegen einer Baustelle nicht oder nur teilweise in Betrieb war. Während der Corona-Pandemie trat die Novellierung der StVO am 28. April 2020 in Kraft, welche empfindliche Strafen bei bestimmten Verstößen nach sich zieht.          

Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen

Die Mitarbeitenden erteilten 69 Drehgenehmigungen. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurden zwischenzeitlich lediglich Halteverbotszonen für Dreharbeiten auf Privatgelände genehmigt. Dreharbeiten im öffentlichen Raum wurden vom 16. März bis zum 7. Mai 2020 nicht genehmigt. Seit dem 7. Mai 2020 werden Dreharbeiten wieder unter Auflagen im öffentlichen Raum genehmigt. Die Mitarbeitenden sind bereits jetzt wieder beim ursprünglichen Arbeitsvolumen angelangt: Anträge der Produktionsfirmen häufen sich. Der Umfang der Dreharbeiten ist aufgrund der Auflagen sowohl zeitlich, als auch größer geworden.  

Ferner wurden seit dem Beginn der Lockerungen 16 Veranstaltungen genehmigt. Dies waren insbesondere Infostände, der Fronleichnams-Gottesdienst samt anschließender Prozession sowie Märkte. Zuvor wurden seit dem 16. März 2020 keine Erlaubnisse erteilt. Bereits erteilte Genehmigungen für Veranstaltungen mussten nicht widerrufen werden.

Sofern eine gültige Erlaubnis für kommende Veranstaltungen vorliegt, bedarf es nun, da Veranstaltungen wieder eingeschränkt möglich sind, keiner neuen Erlaubnis, sofern die Veranstaltung nach den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung erlaubt ist.  

Stabsstelle für Ordnungsrechtliche Prävention und Sicherheit

Seit dem 22. Mai 2020 gilt ein Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz. Dazu hat die Stabsstelle den Einsatz der dort bereits vor Corona tätigen Vermittler verstärkt. Seitdem waren diese bis 15. Juni 2020 bisher 1588 Stunden im Einsatz, um Feiernde anzusprechen, vom Verweilen abzuhalten und zum Fortgehen zu bewegen.  

Übersicht Strafanzeigen
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Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit