Bisher 2.317 bestätigte Fälle – Kontaktverbot weiter beachten!

Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Freitag, 1. Mai 2020, 15.30 Uhr, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 2.317. (Vortag 2.294) bestätigten Corona-Virus-Fall. 71 (Vortag 72) befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 45 (Vortag 50) auf der Intensivstation. 2.084 (Vortag 2.073) Kölnerinnen und Kölner konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden.  

Es wurde kein weiterer Todesfall gemeldet. Damit sind bislang 90 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 143 Kölnerinnen und Kölner am Corona-Virus erkrankt.    

In der Pressemitteilung von Donnerstag, 30. April 2020, waren durch einen Übertragungsfehler irrtümlich 2.093 Kölnerinnen und Kölner als aus der Quarantäne entlassen angegeben worden. Aus diesem Grund waren auch "noch 111 Erkrankte" mitgeteilt. Dies bitten wir zu entschuldigen.  

Für alle Kölnerinnen und Kölner gilt weiterhin: Kein physischer Kontakt zu anderen Menschen – ob im Freien oder in geschlossenen Räumen – ist der beste Schutz vor einer Infizierung mit dem Corona-Virus und trägt dazu bei, Infektionsketten zu durchbrechen sowie eine Ausbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen.  

Aus dem Krisenstab (Freitag, 1. Mai 2020)       

In der Flüchtlingsunterkunft Herkulesstraße wurde eine Person positiv auf Covid-19 getestet. Diese und ihre Familie wurde in eine andere Unterkunft verlegt, die als Quarantäne-Station vorgehalten wird. Alle rund 290 Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft Herkulesstraße wurden vorsorglich unter Quarantäne gestellt und derzeit auf das Corona-Virus getestet. Mit den Ergebnissen wird in den kommenden Tagen gerechnet, dann wird über die weiteren Schritte entschieden.     

Die Stadt Köln bereitet sich aktuell auf die Aufnahme von Vorschulkindern in die Notbetreuung der Kitas vor, die ab Montag, 11. Mai 2020, möglich sein soll.       

Auch die Öffnung der Kölner Spielplätze wird vorbereitet, sobald die konkreten Maßgaben des Landes NRW hierzu vorliegen.        

Die Museen der Stadt Köln stimmen derzeit ihre Infektionsschutzkonzepte mit dem Gesundheitsamt ab. Ziel ist es, im Einklang mit den anderen Museen in NRW so zügig wie möglich wieder für Besucher zu öffnen.    

Seit 27. April ist Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht!

Seit Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung, im ÖPNV und beim Einkaufen – auch auf Wochenmärkten – eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Verstöße gegen diese Verpflichtung werden mit einem Bußgeld geahndet. Auch die Betreiber von zum Beispiel entsprechenden Einzelhandelseinrichtungen müssen neben ihren anderen Infektionsschutzmaßnahmen geeignete Vorkehrungen zur Umsetzung dieser Pflicht treffen.  

Diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, bittet die Stadt Köln, sich bei ihrem Hausarzt ein Attest zu besorgen und dieses mit sich zu führen.  

Die Stadt Köln bittet zudem die Bürgerinnen und Bürger auch bei Behördengängen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.    

Alle wichtigen Informationen sind im Internet abrufbar

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere wichtige Informationsseiten. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Servicerufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, am Wochenende von 10 bis 17 Uhr.  

Die Stadtverwaltung weitet derzeit schrittweise ihr Serviceangebot wieder aus und öffnet die Dienststellen für einen termingesteuerten Publikumsbetrieb.  

Folgende Stellen melden, dass sie ab Montag, 4. Mai 2020, nach vorheriger Terminvereinbarung wieder den Publikumsbetrieb aufnehmen:  

  • Berufsfeuerwehr (Bewerberinfos und Vorbeugender Brandschutz)
  • Zusatzversorgungskasse
  • Ausländeramt (Einbürgerungen, Ausweise)
  • Liegenschaftsamt (Geobasisdaten und Katasterauskünfte)
  • Jugendamt (Adoptionsvermittlung)
  • Familienbüro
  • Kindertagespflege
  • Allgemeiner Sozialer Dienst sowie wirtschaftliche Jugendhilfe in den Bezirksjugendämtern)
  • Sozialamt (Grundsicherung im Alter und für Erwerbstätige, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen aus Bildungs- und Teilhabepaket)
  • Amt für Wohnungswesen (Neubauförderung und Wohngeldstelle)
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Weitere wichtige Informationen zum Corona-Virus Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit