Niemals geht man so ganz... In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Glück an Ihrem neuen Wohnort.
Hier haben wir für Sie einige wichtige Informationen zum Thema "Wegzug" zusammengestellt.
Abmeldung
Wenn Sie von Köln ins Ausland verziehen, dann müssen Sie sich abmelden. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist eine Abmeldung nicht notwendig.
Auto und Motorrad
Mit dem Wegzug aus Köln bekommen Ihr Auto oder Ihr Motorrad neue Kennzeichen. Diese beantragen Sie bitte bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle.
Bewohnerparken
Mit der Abmeldung wird Ihr Bewohnerparkausweis automatisch ungültig. Er ist nicht übertragbar. Die im Voraus für das Jahr gezahlte Gebühr kann leider nicht erstattet werden.
Umzug mit Kind
Kinderbetreuung
Bei Fragen zur Abmeldung Ihres Kindes wenden Sie sich bitte an das Bezirksjugendamt in Ihrem Stadtbezirk:
Außenstellen des JugendamtesSchulen
Die Abmeldung erfolgt über die jeweilige Schule an der Ihr Kind angemeldet ist.
Mit Hund unterwegs?
Um eine Abmeldung vornehmen zu können, benötigen wir von Ihnen eine vollständig ausgefüllte Abmeldemitteilung und die Kölner Hundesteuermarke. Die im Voraus gezahlte Hundesteuer wird Ihnen anteilig erstattet. Die Abmeldung richten Sie bitte schriftlich an:
Stadt Köln
Kassen- und Steueramt
Hundesteuer
Athener Ring 4
50765 Köln
Welche Unterlagen Sie benötigen, Formulare (zum Beispiel die Abmeldemitteilung) und nähere Infos finden unter: