Festgesetzte Steuern sind grundsätzlich bis zum Fälligkeitstag zu entrichten. In Ausnahmefällen kommt eine spätere (Teil-)Zahlung in Betracht.

Voraussetzungen

Eine Stundung ist schriftlich zu beantragen. Der Stundungsantrag ist wirtschaftlich begründet, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner durch die pünktliche Entrichtung unverschuldet in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten würde. Hierbei ist es der Schuldnerin oder dem Schuldner grundsätzlich zuzumuten, sämtliche Kreditmöglichkeiten auszuschöpfen.

Hinweis

Die gestundeten Beträge werden verzinst. Die Stundung kann auch von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.

Die Stundungs- und Ratenzahlungszinsen betragen 0,5 Prozent je angefangenem Monats der offenen Forderung.

Wenn Ihrem Antrag auf Ratenzahlung entsprochen wurde, sind diese Teilbeträge inklusive Zinsen zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.

Sofern Sie der Stadtkasse Köln eine Lastschrift-Einzugermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von Ihrem Girokonto eingezogen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-21686
Telefax
0221 / 221-21689
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)

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