Sie sind eine Familie, Alleinstehend oder ein Paar und möchten einem Kind als Pflegefamilie für eine unbestimmte Zeit oder auf Dauer ein sicheres, verlässliches Zuhause bieten? Wir erläutern Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Unterlagen erforderlich sind, um die Erlaubnis als Pflegeperson von uns zu erhalten. Wenn Sie sich mit diesen Informationen vertraut gemacht haben und Interesse haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir begleiten Sie anschließend durch den Prozess.
Benötigte Dokumente
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Antrag auf Aufnahme eines Pflegekindes
Bitte nutzen Sie den Antrag unter Downloads und Infos.
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Ärztliche Bescheinigung
Die ärztliche Bescheinigung müssen Sie sowie alle anderen volljährigen Personen aus Ihrem Haushalt vorlegen. Informationen finden Sie im Merkblatt für behandelnde Ärzt*innen unter Downloads und Infos.
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Erweitertes Führungszeugnis
Sie erhalten von uns eine Bescheinigung, mit der Sie gebührenfrei ein erweitertes Führungszeugnis beantragen können. Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses finden Sie unter Downloads und Infos.
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Lebensbericht
Wir möchten Sie näher kennenlernen. Dazu benötigren wir von Ihnen einen Lebensbericht. Informationen finden Sie im Merkblatt zum Lebensbericht unter Downloads und Infos.
Ablauf für die Aufnahme eines Pflegekindes
Kinder, die außerhalb ihrer ursprünglichen Familie betreut und gepflegt werden, brauchen besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung. Wir achten daher sorgfältig darauf, den Kindern eine sichere und für sie geeignete Umgebung anzubieten. Um das sicherzustellen, prüfen wir Ihre eingereichten Unterlagen, führen Gespräche mit Ihnen und besuchen Sie zu Hause. Dabei schauen wir, ob bei Ihnen die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Pflegekindes gegeben sind. Im Rahmen der Gespräche bewerten wir Ihre pädagogische Eignung.
Für die fachliche Qualifikation müssen Sie an Seminaren des Deutschen Roten Kreuzes teilnehmen. Die Seminare erstrecken sich über vier Tage, die sich in der Regel auf sechs Monate verteilen. Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt über uns. Wir übernehmen auch die Seminarkosten.
Bekomme ich finanzielle Unterstützung?
Als Pflegefamilie erhalten Sie monatlich Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes orientiert sich am Alter des Kindes.
Höhe des Pflegegeldes, seit 1. Januar 2025:
| Alter des Pflegekindes | Pauschalbetrag für den Sachaufwand | Betrag für die Pflege und Erziehung |
|---|---|---|
| 0 bis 6 | 748 Euro | 430 Euro |
| 7 bis 12 | 884 Euro | 430 Euro |
| 13 bis 18 | 1.050 Euro | 430 Euro |
Fortbildungen
Wenn Sie als Pflegeperson tätig sind, können Sie an weiteren Fortbildungen des Deuschen Roten Kreuzes teilnehmen. In der Regel gibt es zwei Angebote pro Jahr. Die Kosten übernehmen wir. Weitere Informationen dazu erhalten Sie automatisch, wenn Sie eine Erlaubnis zur Pflege haben.
Vorsprache
Wenn Sie Interesse an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Bei einem Gespräch beraten wir Sie über alles Wissenswerte und besprechen mit Ihnen den weiteren Weg bis zur Vermittlung eines Pflegekindes.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an. Kosten, die Ihnen eventuell für die ärztliche Bescheinigung entstehen, müssen Sie selbst zahlen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Pflegekinderdienst
Laurenzplatz 1-3
50667 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-24372
- Telefax
- 0221 / 221-24398
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Pflegekinderdienst
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.