Wenn Sie Ihren Hund in andere Hände geben, aus dem Stadtgebiet Köln wegziehen, wenn Ihr Hund abhanden kommt oder verstorben ist, müssen Sie ihn abmelden. Die Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.

Die Abmeldung der Hundesteuer müssen Sie beim Steueramt vornehmen.

Große Hunde, gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz NRW melden Sie zusätzlich beim Ordnungsamt, Überwachung Hundehaltung, ab.

Die zuständigen Dienststellen finden Sie unter "Kontakt".

Gebühren fallen für die Abmeldung eines Hundes nicht an. 

Benötigte Dokumente

  • Hundemarke

  • Schriftliche Abmeldung

    Das Formular zur Abmeldung können Sie sich unter "Downloads und Infos" herunterladen

  • Bescheinigung des Tierarztes

    nur bei Tod des Tieres notwendig

Rechtzeitig abmelden

Das Steueramt müssen Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich über die Abmeldung informieren. Das Formular für die Abmeldung des Hundes können Sie sich im Abschnitt "Downloadservice" herunterladen. Gleichzeitig ist die für den Hund ausgegebene Hundemarke zurückzusenden.

Die Hundesteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats in dem der Hund nachweislich verkauft oder sonst abgegeben wird, abhanden kommt oder stirbt. Wenn Sie die Beendigung der Hundehaltung in Köln allerdings verspätet anzeigen und keinen Nachweis über die Beendigung der Hundehaltung in Köln vorgelegt haben, endet die Steuerpflicht erst mit Ablauf des Monats, in dem die entsprechende Anzeige beim Steueramt eingeht.

Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer gegebenenfalls anteilig für das laufende Jahr berechnet und eventuell zuviel gezahlte Beträge erstattet.

Die Abmeldung eines großen Hundes, eines Hundes einer bestimmten Rasse oder eines gefährlichen Hundes nach dem Landeshundegesetz NRW müssen Sie beim Ordnungsamt, Überwachung Hundehaltung schriftlich, aber ansonsten formlos anzeigen. 

Vorsprache

Ihr persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Sie sind nicht mehr Halter*in des Hundes beziehungsweise der Hund wird nicht mehr im Kölner Stadtgebiet gehalten.

Downloads und Infos