Die Meldebescheinigung ist ein Nachweis über Ihren Wohnsitz. Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, erhalten Sie diese ohne Termin gebührenpflichtig an der Infotheke in jedem unserer neun Kundenzentren. Sollten zusätzliche Angaben benötigt werden, stellen wir Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung aus.
Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erhalten Sie von uns einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung. Alle weiteren sind gebührenpflichtig.
Meldebescheinigungen können nicht online beantragt oder zur Verfügung gestellt werden.
Benötigte Dokumente
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Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
oder
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Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung der antragstellenden Person
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
Einfache und erweiterte Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung ist ein Nachweis Ihrer Anmeldung in Ihrer aktuellen Wohnung. Sie bescheinigt, wer an welchem Wohnort/Wohnadresse gemeldet ist. Sie kann für behördliche und private Zwecke genutzt werden.
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält dagegen zusätzliche Angaben wie Familienstand, Staatsangehörigkeit, frühere Kölner Anschriften und weitere Daten. Sie benötigen diese beispielsweise für eine Eheschließung. Ausländische Mitbürger*innen müssen sie für Passangelegenheiten ihrem Konsulat vorlegen.
Bitte beachten Sie:
Die Kundenzentren können in der Regel auf Meldedaten bis etwa 1985 zurückgreifen. Für die Bestätigung von Anschriften, die nicht mehr im aktuellen Melderegister vorhanden sind, bedarf es einer Archivauskunft.
Archivauskunft
Für Auskünfte zu Meldedaten aus der Zeit vor 1986 bedarf es einer Archivrecherche.
Wenn Sie diese etwa zur Vorlage für Ihre ausländische Rente benötigen, richten Sie Ihre schriftliche Anfrage bitte direkt an das Historische Archiv der Stadt Köln, Eifelwall 5, 50674 Köln.
Informationen und eine Antragstellung hierzu finden Sie hier: Einwohnermeldedatenarchiv - Stadt Köln
Vorsprache
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese muss
- eine Vollmacht,
- ein gültiges Ausweisdokument des*der Vollmachtgeber*in
- sowie ihren eigenen Ausweis
vorlegen.
Gebühren
Einfache oder erweiterte Meldebescheinigung: 9 Euro
Zahlungsmittel