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Als Nachweis über Ihren Wohnsitz erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung von uns einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie gebührenpflichtige Meldebescheinigungen bekommen. Wenn zusätzliche Angaben bestätigt werden müssen, stellen wir Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung aus.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person

    oder

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung der antragstellenden Person

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

Dienstleistung ohne Termin

Sie erhalten Ihre Meldebescheinigung ohne Termin an der Infotheke eines Kundenzentrums Ihrer Wahl.

Einfache und erweiterte Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigungist ein ein Nachweis über Ihre Anmeldung in Ihrer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer an welchem Wohnort/Wohnadresse gemeldet ist. Einzelheiten, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Kölner Anschriften, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.

Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält dagegen zusätzliche Angaben, wie Familienstand, Staatsangehörigkeit, frühere Kölner Anschriften und weitere Daten. Sie benötigen diese beispielsweise für eine Eheschließung. Ausländische Mitbürger*innen müssen sie für Passangelegenheiten ihrem Konsulat vorlegen.

Bitte beachten Sie:

Die Kundenzentren können in der Regel auf Meldedaten bis etwa 1985 zurückgreifen. Für die Bestätigung von Anschriften, die nicht mehr im aktuellen Melderegister vorhanden sind, bedarf es einer Archivauskunft. 

Archivauskunft

Für Auskünfte zu Meldedaten aus der Zeit vor 1986 bedarf es einer Archivrecherche.

Wenn Sie diese etwa zur Vorlage für Ihre ausländische Rente benötigen, richten Sie Ihre schriftliche Anfrage bitte direkt an das Historische Archiv der Stadt Köln, Eifelwall 5, 50674 Köln

Informationen und eine Antragstellung hierzu finden Sie hier: Einwohnermeldedatenarchiv - Stadt Köln

Vorsprache

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese muss

  • eine Vollmacht,
  • ein gültiges Ausweisdokument des*der Vollmachtgeber*in 
  • sowie ihren eigenen Ausweis

vorlegen.

Gebühren

Rechtliche Voraussetzungen

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