Bußgeld über 4.500 Euro für Eigentümer eines Mehrfamilienhauses
Das Amtsgericht Köln hat den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in der Kölner Innenstadt zu einer Geldbuße in Höhe von 4.500 Euro verurteilt. In dem Gebäude wurde eine Wohneinheit ohne Vorliegen einer Genehmigung nicht zu Wohnzwecken genutzt, sondern an Touristen vermietet.
In diesem Fall war das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln tätig geworden und hatte nach entsprechenden Ermittlungen einen Bußgeldbescheid gegen den Eigentümer erlassen.
Damit ist die Angelegenheit für den Eigentümer jedoch nicht erledigt. Das Amt für Wohnungswesen wird nun die Wiedereinführung der Wohnung zu Wohnzwecken fordern.