Verwaltung stellt Vorgaben für Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs vor

In der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 17. September 2018 stellt die Verwaltung das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im weiteren Bebauungsplanverfahren für das Belgische Viertel vor. Abschließend wird sich der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 20. September 2018 damit befassen. Der Öffentlichkeit wurden die Planungen im Februar 2018 präsentiert. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind mehr als 20 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen.  

In der nun vorgelegten Beschlussvorlage werden die Vorgaben für die Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs konkretisiert. Mit dem späteren Bebauungsplan und den darin enthaltenen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung will die Stadt die Nutzungen und die funktionalen Anforderungen für das Belgische Viertel besser steuern.  

Das Belgische Viertel im Stadtteil Neustadt/Nord hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten zu einem der beliebtesten Kölner Wohngebiete und zugleich auch zu einem angesagtes Szeneviertel entwickelt. Neben seiner Funktion als innerstädtischer Wohnstandort weist das Belgische Viertel zudem eine äußerst vielschichtige gewerbliche und kulturelle Nutzungsstruktur auf.  

Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und ein verändertes Freizeitverhalten führten in den vergangenen Jahren dazu, dass insbesondere junge Menschen abends und auch bis spät in die Nacht den öffentlichen Raum vermehrt als Treffpunkt nutzen. Diese Entwicklung führte zu stärkeren Konflikten mit den Bewohnern. Es besteht zudem das Risiko einer Zurückdrängung der Wohnfunktion zugunsten einer Umwandlung zu Gewerbe- oder Einzelhandelsflächen beziehungsweise zu Gastronomiebetrieben.  

Ziel des sogenannten einfachen Bebauungsplans ist es, eine solche städtebauliche Fehlentwicklung zu verhindern. Es sollen einerseits die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die vorhandene Wohnnutzung zu schützen, zu erhalten und fortzuentwickeln. Andererseits sollen die im Sinne der besonderen Eigenart gebietsprägenden sowie im Einklang mit dem Schutzbedürfnis der Wohnfunktion stehenden gewerblichen Nutzungsstrukturen erhalten bleiben.

Weitere Einzelheiten zu den Vorgaben, die beim Aufstellen des Bebauungsplanentwurfs zu berücksichtigen sind, können der Beschlussvorlage und den dazugehörigen Anlagen entnommen werden. Die Unterlagen sind im Ratsinformationsdienst unter der Nummer2530/2018 mit dem Datum 23. August 2018 eingestellt.

Ratsinformationsdienst 2530/2018 vom 23. August 2018 Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit