Eröffnungsfeier der Moschee mit geladenen Gästen

Die Stadt Köln hat vor wenigen Minuten der "DITIB", der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. mitgeteilt, dass ihr kurzfristig eingereichtes Sicherheitskonzept für den Außenbereich anlässlich der Eröffnungsfeier der Zentralmoschee Köln "nicht den Anforderungen des in NRW verbindlichen Orientierungsrahmens" entspricht und damit die Eröffnung der Zentralmoschee Köln nicht außerhalb des Geländes der DITIB auf öffentlichen Flächen durchgeführt werden kann.

Die DITIB wurde aufgefordert, kurzfristig über diese Maßnahme ihre Vereine und Interessenten zu informieren, um eine erfolglose Anreise vieler Tausender nach Köln zu verhindern. Weder der ursprünglich vorgesehene Sicherheitsbereich auf der Venloer Straße, noch die beantragten Grünflächen zwischen der Venloer Straße und Vogelsanger Straße können für Zuschauer bereitgestellt werden. Die DITIB hatte diese Flächen als weitere Veranstaltungsflächen für nicht angemeldete Zuschauer in ihr Konzept einbezogen. Zum vorgelegten Konzept hatten sowohl die Stadt Köln als auch die Sicherheitsbehörden relevante Sicherheitsbedenken geltend gemacht. Das notwendige "Einvernehmen" zu dem Sicherheitskonzept wurde von den Sicherheitsbehörden abgelehnt.

Ein Sicherheitskonzept wurde notwendig, nachdem durch Veröffentlichungen des Veranstalters eine offene Einladung zur Eröffnung der Moschee ausgesprochen worden war. Aufgrund dieser offenen Einladung "ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit" davon auszugehen, dass die Zahl der Interessierten, die sich im öffentlichen Raum aufhalten werden, deutlich die Zahl der bislang eingeplanten 5.000 Menschen übersteigt. Im Raum stehen Besucherzahlen von deutlich über 10.000 Menschen. Die Stadt Köln und die Polizei Köln halten aufgrund ihrer Einschätzungen Besucherzahlen von bis zu 25.000 Anreisenden für nicht ausgeschlossen.

Als Veranstalter der Eröffnungsfeierlichkeiten trägt der Veranstalter, hier die DITIB, als sogenannter "Zweckveranlasser" auch die Verantwortung für die Sicherheit der dadurch angezogenen Besucher. Nach den Ereignissen der Love-Parade in Duisburg hat das Land NRW die Forderungen an Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen im öffentlichen Raum deutlich erhöht und in einem sogenannten "Orientierungsrahmen für Großveranstaltungen" fixiert. Diesen "Orientierungsrahmen" legen die zuständigen Ordnungsbehörden bei der Genehmigung von diesen erlaubnispflichtigen Sondernutzungen des öffentlichen Raumes zugrunde. Unter anderem muss das "Einvernehmen" der Sicherheitsbehörden zu einem solchen Sicherheitskonzept vorliegen.

Anforderungen der Kölner Verkehrsbetriebe, der Stadt Köln und der Polizei Köln konnten auch durch das nachgebesserte Sicherheitskonzept nicht erfüllt werden. Insbesondere die notwendige Besucherlenkung sowie notwendige Sicherheitsvorkehrungen sind unzureichend geplant, ebenso Sanitätsfragen. So sind auch keinerlei Pläne vorhanden, inwieweit der zu erwartende Individualanreiseverkehr vom Veranstalter gelenkt werden soll und ob ein Parkraummanagement erfolgt. Unter anderem konnte nicht die sicherheitsrelevante Frage befriedigend gelöst werden, wie Besucher auf der von der DITIB angedachten Ausweichfläche im Grüngürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße ohne Leinwand oder Beschallung auf dieser Fläche gehalten werden können.

Eine entsprechende Ordnungsverfügung ist der DITIB zugestellt worden. Für die Verfügung ist die sofortige Vollziehung angeordnet.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit