Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen die gesetzliche Fischerprüfung ab
Von Dienstag, 4. Juli, bis Donnerstag, 6. Juli 2017, sind die Beschäftigten der unteren Jagd- und Fischereibehörde im Stadthaus Deutz nicht erreichbar. Sie nehmen an den drei Tagen die gesetzlich vorgeschriebene Fischerprüfung ab. Diese muss jeder Angler ablegen. Ab Freitag, 7. Juli, steht die Untere Jagd- und Fischereibehörde wieder wie gewohnt zur Verfügung.