Brückenschäden zwingen zur Herabsetzung des Tempolimits für alle Kfz
Die Verwaltung legt dem Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Dienstag, 22. August 2023, eine Mitteilung zur Neuregelung der zulässigen Geschwindigkeit auf der Zoobrücke (Stadtautobahn B55a) vor. Die passiven Schutzeinrichtungen entsprechen nicht mehr den heutigen Regeln der Technik. Passive Schutzeinrichtungen sind verkehrssichernde Ausstattungen eines Brückenbauwerks. Hierunter fallen unter anderem Schutzplanken, Geländer oder auch Schrammborde (Bordsteine).
Aus diesem Grund muss auf der Zoobrücke/Stadtautobahn zwischen Amsterdamer Straße und Kalk-Mülheimer Straße in beiden Fahrtrichtungen die zulässige Geschwindigkeit für alle Kraftfahrzeuge auf 50 Stundenkilometer reduziert werden. Bisher galt dieses Tempolimit nur für Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts.
Zusätzlich zu den Tempo-50-Beschilderungen wird eine Beschilderung "Brückenschäden" zu sehen sein. Der Grund dafür sind die definitionsgemäß als "Schaden" ausgewiesenen, defizitären passiven Schutzeinrichtungen.
Zukünftig werden die passiven Schutzeinrichtungen überarbeitet und auf die dann geltenden Regeln der Technik umgerüstet. Dies wird einhergehen mit teilweise erheblichen baulichen Eingriffen. Aktuell können hierzu noch keine Termine genannt werden.