Die meisten Bauvorhaben können stadtweit fortgeführt werden

Seit Montag, 4. Mai 2020, sind weiterführende Kampfmittelüberprüfungen durch die Bezirksregierung Düsseldorf wieder zulässig. Zum Schutz der Bevölkerung war die gezielte Untersuchung von Verdachtspunkten seit Beginn der Corona-Pandemie nur eingeschränkt erlaubt. Mit Verfügung der Bezirksregierung sind nun neben Sondierungsmessungen auch Aufgrabungen wieder möglich. Die Stadt Köln plant derzeit nur Aufgrabungen von Verdachtsfällen, bei denen keine kritische Infrastruktur wie Krankenhäuser oder Seniorenheime betroffen sind.

Auch sollen mögliche Aufgrabungen zunächst nicht stattfinden, bei denen eine Evakuierung von einer großen Anzahl von Personen wahrscheinlich ist. Die Stadt Köln ermöglicht mit der Wiederaufnahme der Kampfmitteluntersuchung die Fortführung vieler Bauvorhaben. Aufgrabungen sind notwendig, wenn bei Sondierungsarbeiten Metallgegenstände im Boden gemessen werden.

Um zu ermitteln, ob es sich hierbei um eine intakte Fliegerbombe oder ein harmloses Objekt handelt, muss der Verdachtspunkt von einer Fachfirma und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst freigelegt und untersucht werden. Im Falle einer Evakuierung werden Anlaufstellen nach Kriterien des Infektionsschutzes ausgewählt und eingerichtet. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt wurde bereits ein entsprechendes Hygiene- und Abstandskonzept erarbeitet.

Unter den aktuellen Umständen müssen Anwohnerinnen und Anwohner, die eine Anlaufstelle im Evakuierungsfall aufsuchen unter anderem eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, einen Abstand von 1,50 Metern zu Personengruppen gemäß des aktuellen Ansammlungs- und Kontaktverbotes halten und einen Auskunftsbogen ausfüllen. Diese Vorgaben können sich bei Änderungen der Coronaschutzverordnung und weiteren rechtlichen Vorschriften ändern.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit