Auf die Presseinformation der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi teilt die Oberbürgermeisterin mit

Mit Unverständnis nehme ich die Äußerungen der Herren Kolle und Kraus zur Kenntnis. Sie geben weder den Sachverhalt noch die Inhalte des Rechtsgutachtens zutreffend wieder, das ich zur Vorbereitung der durch meinen Widerspruch gegen die Beschlussfassung auf den 30. April 2018 vertagten Sondersitzung in Auftrag gegeben habe.

Das Gutachten nimmt Stellung zu der geplanten Neustrukturierung der Geschäftsführung in Verbindung mit der gleichzeitigen Besetzung eines hauptamtlichen Vorsitzenden der Geschäftsführung der SWK und nimmt eine strafrechtliche Risikobewertung vor. Es kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass durch die Intransparenz des Verfahrens, die kurzfristige Information der Aufsichtsratsmitglieder durch eine Tischvorlage und den zeitlichen Gleichlauf der Einrichtung der Stelle eines hauptamtlichen Geschäftsführers und der Besetzung dieser mit dem langjährigen Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Mitglied des ständigen Ausschusses bei einem zustimmenden Beschluss des Aufsichtsrates am 17. April 2018 ein hohes strafrechtliches Risiko bestanden hätte.

Die Oberbürgermeisterin hatte in der Aufsichtsratssitzung am 30. April 2018 ausdrücklich die jederzeitige Einsichtnahme der Aufsichtsratsmitglieder in das Gutachten angeboten. Gern wiederholt sie dieses Angebot und erläutert die durch das Gutachten festgestellte Rechtslage erneut am Montag in der Aufsichtsratssitzung.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit